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ich denke mal der §1a des Luftverkehrsgesetztes kann dir vielleicht etwas weiterhelfen.
§ 1a
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes und die zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften sind beim Betrieb
1.eines in der deutschen Luftfahrzeugrolle eingetragenen Luftfahrzeugs oder
2.eines anderen Luftfahrzeugs, für das die Bundesrepublik Deutschland die Verantwortung des Eintragungsstaats übernommen hat, oder
3.eines Luftfahrzeugs, welches in einem anderen Land registriert ist, aber unter einer deutschen Genehmigung nach § 20 oder nach Maßgabe des Rechts der Europäischen Gemeinschaft eingesetzt wird,
auch außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden, soweit ihr materieller Inhalt dem nicht erkennbar entgegensteht oder nach völkerrechtlichen Grundsätzen die Befolgung ausländischer Rechtsvorschriften vorgeht.
(2) Soweit ausländisches Recht in Übereinstimmung mit völkerrechtlichen Grundsätzen extraterritoriale Wirkung beansprucht und sich auf Gegenstände bezieht, die von den Vorschriften nach § 1 Abs. 1 geregelt sind oder in einer sonstigen Beziehung zur Luftfahrt stehen, findet es im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland nur insoweit Anwendung, als es deutschem Recht nicht entgegensteht.
Also so sehe ich die Rechtslage, ist allerdings nur eine Vermutung.
dass ist korrekt!
Vereinfacht kann man sich dies wie auf einem Schiff vorstellen, schließlich hat die Luftfahrt serh viel aus der Schifffahrt übernommen.
Der Captain der Maschine übt die Hoheitsrechte an Bord des Luftfahrzeuges aus, dessen Flagge das Luftfahrzeug trägt. Desweiteren in den Fällen, die bereits oben beschrieben wurden.
Oder noch einfacher: In einem Luftfahrzeug mit Deutscher Flagge (oder unter den anderen bedingungen) befindet man sich auf deutschen Hoheitsgebiet! _________________ Grüße,
Thomas
Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht! Diesen Beitrag können Sie durch Klicken des grünen Kästchens über meinem Anmeldedatum bewerten!
Um es jetzt mal etwas koplizierter zu machen.
Ab nächstes Jahr gibt es in D ja ein Rauchverbot in allen Öffentlichen Einrichtungen und auch Flugzeugen.
Wie schaut es aber jetzt rechtlich bei einem Flugzeug aus das z.b. bei einer Russischen Airline fliegt aber in D Registriert ist?
Das Flugzeug aber auf seinen flügen nicht die EU berührt.
Ja, denn es trägt ein deutsches Hoheitsbazeichen, ist also deutsch registriert!
Zitat:
§ 1a
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes und die zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften sind beim Betrieb
1.eines in der deutschen Luftfahrzeugrolle eingetragenen Luftfahrzeugs (...)
_________________ Grüße,
Thomas
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Der Vergleich zu Schiffen hinkt m.E. deshalb, weil diese oft unter völlig anderer Flagge fahren. Bsp: ein Schiff, welches regelmäßig Kreuzfahrten von Hamburg aus unternimmt, fährt unter der Flagge der Bahamas.
Hier stellt sich dann schon eher die Frage, welches Recht an Bord anwendbar ist...
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