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Verfasst am: 11.07.07, 17:57 Titel: Beim Stornieren noch draufzahlen!!!!
Hallo, folgendes in kurzen Sätzen:
A und B buchen ne Reise nach Ägypten, zahlen 1300 EUR. Ohne Rücktrittsversicherung!
A kriegt kein Visum für Ägypten und kann nicht mitfliegen. B fliegt trotzdem hin ( da auch Freunde mitfliegen).
Nun möchte A seinen Teil stornieren, und müsste laut AGB (in den letzten 14 Tagen vor Abflug) 40% seines Anteils zurückbekommen.
Nun sagt das Reiseunternehmen, wenn A storniert, muss B alleine 1350 EUR zahlen. Also plus A sein Anteil und weitere 50 EUR.
Begründung: Muss dann auf ein Einzelzimmer verlegt werden. Daher fallen andere Preise an.
So ist doch A genötigt NICHT zu stornieren!!!
Geht das so seinen richtigen Weg?!?!!?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 11.07.07, 18:35 Titel:
Ja, das ist richtig.
Evtl. kann A eine Ersatzperson auftreiben, eine Umbuchung auf eine andere Person ist bei einer Pauschalreise i.d.R. problemlos möglich. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
mmmmmh, das kommt mir etwas komisch vor. Also ich habe so verstanden, dass Sie 1300,00 für 2 Personen bezahlt haben. A hat storniert und der Preis verändert sich nicht und bleibt 1300,00 und dann noch plus 50,00 ?
Das ist so nicht richtig, Sie müssen Ihren Teil des Reisepreises abzüglich Stornogebühren und abzüglich Einzelzimmerzuschlag erstattet bekommen. Es kann doch nicht angehen, wenn eine Person storniert, dass dann die Reise teurer als mit zwei Personen ist:
Wie teuer ist der Einzelzimmerzuschlag? Nur 50,00 ? _________________ LG Leonardo
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 11.07.07, 19:56 Titel:
Nö.
Reisepreis für 2 Personen = € 650/Person
Reisepreis für 1 Person = € 1350/Person
Klingt komisch, ist aber so.
Vielleicht ist auf Grund der vermutlich kurzfristigen Stornierung nur noch eine Suite zur Alleinbenutzung frei.
Ansonsten hilft auch ein Blick in den Preisteil des Reiseveranstalters. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Mein Gott! 650,00 Einzelzimmerzuschlag? Das kann doch nicht sein
Und der Fluganteil? Es muss doch reduziert werden !
Ich weiss nicht, aber hier riecht so nach Abzocken (sagt man so in Deutsch?), dass ich es nicht ganz begreife. Und wofür sind die 50,00 ? Für 3 Kästen Bier (Kölsch) für die Angestellten ?
Ja ich denke genau so. Komo muss sich die Reisebedingungen des Veranstalters unbedingt zeigen lassen und uns Schreiben wie die Stornomodalitäten aussehen, erst dann könnte man darüber diskutieren
Er muss nicht eine Suite nehme, ein Doppel hat er schon. Das ist auch oft üblich ein Doppel zur Alleinbenutzung zu vergeben. _________________ LG Leonardo
Komo muss sich die Reisebedingungen des Veranstalters unbedingt zeigen lassen und uns Schreiben wie die Stornomodalitäten aussehen, erst dann könnte man darüber diskutieren
Da muss ich doch unter Hinweis auf unsere Forenregeln um etwas Zurückhaltung bitten ... _________________ "Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06)
Eine Stornogebühr ist die pauschale Entschädigung für den Reiseveranstalter für anfallende Kosten und entgangener Gewinn.
Daher ist es unzulässlich, für die noch allein reisende Person mehr zu verlangen als die ursprünglich Belegung gekostet hätte. Denn genau für z. B. die Mehrkosten eines Einzelzimmers muss der Veranstalter die Stornogebühr aufwenden.
Auch ist es unerheblich, ob der Veranstalter aufgrund seines Computersystems nun auf ein Einzelzimmerzimmer umbuchen muss oder und nur mehr eine Suite zur Einzelbenützung frei wäre.
Der Veranstalter hat nämlich die Möglichkeit, das Doppelzimmer im Hotel zu bezahlen - die Stornogebühr dafür zu verwenden und dem verbleibenden Reisende dieses Zimmer zuzuweisen.
Was wäre, wenn Person 2 am Abflugstag nicht erscheinen würde? Da kann ja der Veranstalter auch nur die Stornogebühr einbehalten, nicht aber nachverlangen!
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