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Nachbarrecht

 
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Zaborg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 12.07.07, 12:08    Titel: Nachbarrecht Antworten mit Zitat

Also ich möchte einen 1,80m hochen Zaun entlang der Grenze der meines Grundstücks und des meines Nachbarn errichten. Der Zaun befindet sich auf meinem Grundstück. Mein Nachbar verlangt das der Zaun 1,20m hoch ist was mir aber nicht gefällt ich möchte ihn halt 1,80m hat er das recht da irgendwas gegen zu machen da der Zaun ja auf meiner seite errichtet wird?

Der Grund ist das ich so einen Zaun errichte ist das ich eine gewisse Privatsfähre behalten möchte die ich ohne diesen Zaun sicher nicht erhalten werde.

EDIT: Laut Bebauungsplan dürfen wir einen Zaun bis 2,0m errichten der sich sogar auf der Grenze und nicht nur auf meinem Grundstück befinden darf.

@ Moderator bitte verschieben wenn das der falsche Bereich für diesen Beitrag ist.

Danke für jede Hilfe

MFG Zaborg
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RechtsamWald
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Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 12.07.07, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Was steht im Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes, wer Einfrieden muss?
Wenn beide, dann bestimmen auch beide wie der Zaun aussehen soll. Wenn keine Einigung erzielt wird, dann gibt es eine ortsübliche Einfriedung, oder einen Maschendrahtzaun wird vorgegeben, der fast immer 1,2 m hoch ist.
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Sie sind hier im Forum Deutsches Recht.
Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen. (D. B.)
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Dummheit. (A. E.)
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Zaborg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 21.08.07, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

auch wenn es schon länger her ist möchte ich noch etwas zu diesem thema fragen

Wer entscheided was ortsüblich ist?
Ich wohne in NRW genauer Bielefeld.
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RechtsamWald
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 22.08.07, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Entweder wird vorgeschrieben, was wie auszusehen hat, dann erfährt man es auf dem Bauamt
oder,
man sieht sich einmal im Kreis um!
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Zaborg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 22.08.07, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Das Bauamt gibt keine vorgaben für das Grundstück hinter dem Haus wo auch der Zaun steht

Was verstehst du unter Kreis wie seht schränckt sich das ein und wieviele Leute sollen ungefähr so große Zäune haben das ich mir sicherer sein kann.
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