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Unterhalt: Eigenbehalt bei Schwerbehinderung

 
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brenda
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Anmeldungsdatum: 09.05.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.05.07, 16:08    Titel: Unterhalt: Eigenbehalt bei Schwerbehinderung Antworten mit Zitat

Ich habe bezüglich des Unterhalts eines alleinlebenden Volljährigen, dessen geschiedene Erziehungsberechtigte noch Kindergeld beziehen, da jener sich noch in der Ausbildung befindet, im Internet recherchiert und bin zu widersprüchlichen Ergebnissen gekommen.

Einerseits setzt die Düsseldorfer Tabelle einen Unterhaltssatz von 640 € (incl. Miete) vorraus, andererseits ist von einem Eigenbehalt von 1000 € die Rede. Da der Vater des Betreffenden schon in Rente ist und sich so sein Nettoeinkommen (auch aufgrund einer Wohnungsvermietung) auf ca 1100 Euro beläuft, wollte ich fragen, ob dieser nun 320 (abzüglich Kindergeld) oder nur 100 Euro bezahlen muss.
Dazu kommt, dass es sich beim Vater um einen Schwerbehinderten (ohne Begleitperson) handelt, er also vermutlich einen "gesteigerten Bedarf" hat.

Würde mich über eine Antwort freuen.
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Maus
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 09.05.07, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Den Unterhaltsbedarf des Volljährigen hat nicht nur der Vater, sondern auch die Mutter zu decken. Beide Eltern sind barunterhaltspflichtig. Es sind daher beide Einkommen zu ermitteln.

Das Einkommen des Empfängers wird voll auf seinen Bedarf angerechnet, ebenso das KG.

Der verbleibende ungedeckte Bedarf ist dann auf die Eltern entsprechend ihrer Einkommen quotenmäßig zu verteilen.

Sofern ein Unterhaltspflichter besondere Ausgaben geltend macht, müssen diese belegt werden. Wird Pflegegeld gezahlt, deckt dieses in der Regel den Mehrbedarf wegen Behinderung ab. Sollten die Kosten höher sein, muss hier der konkrete Nachweis geführt werden.
_________________
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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brenda
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Anmeldungsdatum: 09.05.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 01.06.07, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ok: Ich schilder den Fall konkreter:

Der Volljährige (noch in Ausbildung, alleinlebend) erhält von seiner Mutter (selbstständig) das Kindergeld + die Miete, die sich auf 250€ beläuft, von seinem Vater (Rentner, Parkinson-Patient OHNE bezahlte Pflegekraft) jedoch nur 100 €, was zu einer Summe von 250€ (abzüglich Stromkosten) führt. Der Vater bezieht ein Einkommen von 800€ Rente + ca 500 € Mieteinnahmen. Muss der Vater dem Volljährigen mehr zahlen ?
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Maus
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 01.06.07, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

brenda hat folgendes geschrieben::
Muss der Vater dem Volljährigen mehr zahlen ?

Das kann man ohne Kenntnis über die Höhe des Einkommens des Kindes und der Mutter nicht sagen. Winken
_________________
LG Maus

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brenda
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Anmeldungsdatum: 09.05.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.06.07, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Einkommen der Mutter beträgt in etwa dasselbe (also plusminus 1300)
Das Kind hat kein Einkommen
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brenda
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Anmeldungsdatum: 09.05.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.07.07, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

niemand einen rat ? hm ?
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 13.07.07, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Der Selbstbehalt liegt bei den Eltern jeweils bei 1100 €, so gesehen müssten beide ca.
200 € zahlen plus das Kindergeld.
Das ist aber hier schwer zu sagen, da Selbständige genau wie Einnahmen aus Vermietung die Berechnung des Unterhaltes nicht gerade vereinfachen Geschockt
_________________
ausgezeichnet
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