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Problem mit Jägern
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S.H.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 13.07.07, 08:20    Titel: Problem mit Jägern Antworten mit Zitat

Ich hoffe, daß ich in diesem Forum richtig bin...
Hof mit Pferdehaltung, angrenzend zur Koppel und der Heuwiese ist ein Wald. Dort ist ein Hochsitz, von dem aus die Jäger immer das Wild geschossen haben. Gut, ist deren Hobby... Nun kam es aber öfter vor, daß sie das Wild auf die Wiese neben der Koppel getrieben haben und es dann vom Waldrand aus zu schießen. Zum einen flippen die Pferde total aus, zum anderen geht es doch m.E. nicht, daß da einfach auf Privatgrundstücken rumgeballert wird. Der Stadt ist das Problem bekannt, es wurde dann etwa 200 m weiter ein neuer Hochsitz gebaut, der aber nicht benutzt wird.
Die Grundstücksbesitzer zäunen jetzt heute erst mal die Wiese ein, Heu mit totem Tier und Blut ist dann doch nicht so lecker....
Es gibt an sich auch kein Problem damit, daß die ihrem Hobby nachgehen, aber es wäre halt nett, wenn die Bescheid sagen würden, wenn sie abends in der Dämmerung schießen möchten, dann bleiben die Pferde im Stall...
An wen muß man sich denn da generell wenden und/oder kann das generell irgendwie vermieden werden?
Dem Förster wurde das Problem schon öfter geschildert, es ist auch nicht bekannt, ob die Jagd verpachtet ist. Scheint aber nicht so, da der Förster immer selbst mit dabei ist. Daher ist ein Entgegenkommen seinerseits nicht vorhanden.
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Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 14.07.07, 12:45    Titel: Re: Problem mit Jägern Antworten mit Zitat

S.H. hat folgendes geschrieben::
...zum anderen geht es doch m.E. nicht, daß da einfach auf Privatgrundstücken rumgeballert wird.
Das sehe ich auch so. Wäre hier nicht eine Strafanzeige angebracht und das Ganze vielleicht ein Fall eher für's Strafrecht? Ich frag' mal an.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 14.07.07, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

@ Kormoran,

hab den Thread mal ins Verwaltungsrecht verschoben. Sicher wird die (untere/obere?) Forst-/Jagdaufsichtsbehörde des entsprechenden Bundeslandes mehr zu diesem 'fiktiven' Fall sagen können. Winken

Zumindest der Förster dürfte dem Landesforstamt unterstehen.

Liebe Grüße

Klaus
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rueger
Gast





BeitragVerfasst am: 14.07.07, 13:43    Titel: Re: Problem mit Jägern Antworten mit Zitat

:!:

Zuletzt bearbeitet von rueger am 29.08.07, 20:59, insgesamt 1-mal bearbeitet
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pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 14.07.07, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

ich würde dem jäger/jagdpächter schriftlich (unter zeugen) mitteilen das ich gerne bereit bin die tiere im stall zu lassen wenn er mir mitteilt das er in dem gebiet jagen will ansonsten würden ich ihn für schäden die durch das jagen verursacht werden haftbar machen.
ich würde ihn auffordern das er mir die versicherungsgesellschaft mitteilen soll wo er seine jagdhaftpflichtvers. abgeschlossen hat um meine ansprüche direkt an diese stellen zu können.

um mal ein paar "laienmäßig zusammen gesuchte § zu schwingen"
Bundesjagdgesetz
Zitat:
§20 (1) An Orten, an denen die Jagd nach den Umständen des einzelnen Falles die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würde, darf nicht gejagt werden.


Zitat:
§ 6
Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, und in befriedeten Bezirken ruht die Jagd. 2Eine beschränkte Ausübung der Jagd kann gestattet werden. 3Tiergärten fallen nicht unter die Vorschriften dieses Gesetzes.


Zitat:
§ 33
(1) Wer die Jagd ausübt, hat dabei die berechtigten Interessen der Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten zu beachten, insbesondere besäte Felder und nicht abgemähte Wiesen tunlichst zu schonen. Die Ausübung der Treibjagd auf Feldern, die mit reifender Halm- oder Samenfrucht oder mit Tabak bestanden sind, ist verboten; die Suchjagd ist nur insoweit zulässig, als sie ohne Schaden für die reifenden Früchte durchgeführt werden kann.

(2) Der Jagdausübungsberechtigte haftet dem Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten für jeden aus mißbräuchlicher Jagdausübung entstehenden Schaden; er haftet auch für den Jagdschaden, der durch einen von ihm bestellten Jagdaufseher oder durch einen Jagdgast angerichtet wird.


Zitat:
§ 34
Der Anspruch auf Ersatz von Wild- oder Jagdschaden erlischt, wenn der Berechtigte den Schadensfall nicht binnen einer Woche, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beobachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Behörde anmeldet. Bei Schaden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es, wenn er zweimal im Jahre, jeweils bis zum 1. Mai oder 1. Oktober, bei der zuständigen Behörde angemeldet wird. Die Anmeldung soll die als ersatzpflichtig in Anspruch genommene Person bezeichnen.


hier kann man sich so manches aussuchen was zutreffen könnte.
http://bundesrecht.juris.de/bjagdg/__39.html

denken sie daran, hier darf keine rechtsberatung erfolgen, die gibt es nur bei einem anwalt (in farbe u. bunt Lachen ), alles was hier geschrieben wurde ist höchstens als gutgemeinter ratschlag zu verstehen.


noch ein bissel offtopic
definition von förster:.
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6rster
definition von jäger:.
http://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%A4ger

jäger jagen nicht zum spaß, sie haben eher die "aufgabe" den überschuss/alte/kranke tiere zu töten.

ps:. schon mal heu gemacht u. ein kitz erwischt?
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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S.H.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 16.07.07, 06:45    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die ausführlichen Antworten und Anregungen.
Es wurde bereits ein Gespräch mit dem zuständigen Forstamt geführt, Kommentar: Der ist halt so, da kann man nix machen.
Es haben wohl alle Landwirte und Anwohner erhebliche Probleme mit ihm, aber solange mit der Jagdpacht Geld verdient wird passiert da m.E. nix.
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Cathe
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 16.07.07, 11:51    Titel: Re: Problem mit Jägern Antworten mit Zitat

S.H. hat folgendes geschrieben::
......., zum anderen geht es doch m.E. nicht, daß da einfach auf Privatgrundstücken rumgeballert wird. Der Stadt ist das Problem bekannt, es wurde dann etwa 200 m weiter ein neuer Hochsitz gebaut, der aber nicht benutzt wird.


Das geht natürlich nicht. In der Regel liegt ein entsprechender Vertrag vor. Der Grundstückseigentümer bekommt sicherlich Geld dafür, dass der Jäger da "rumballern" darf.


S.H. hat folgendes geschrieben::
Die Grundstücksbesitzer zäunen jetzt heute erst mal die Wiese ein, Heu mit totem Tier und Blut ist dann doch nicht so lecker....


Der Grundstückseigentümer könnte dann damit rechnen, dass er nicht mehr den vollen Preis vom "Jäger" bekommt, wenn der Zaun die Nutzung zu sehr einschränkt.


S.H. hat folgendes geschrieben::
Es gibt an sich auch kein Problem damit, daß die ihrem Hobby nachgehen, aber es wäre halt nett, wenn die Bescheid sagen würden, wenn sie abends in der Dämmerung schießen möchten, dann bleiben die Pferde im Stall...


Ja, bei einem "ungestörten" Beziehungsverhältnis zum Jäger sollte die Absprache "normal" sein.



S.H. hat folgendes geschrieben::
An wen muß man sich denn da generell wenden und/oder kann das generell irgendwie vermieden werden?
Dem Förster wurde das Problem schon öfter geschildert, es ist auch nicht bekannt, ob die Jagd verpachtet ist. Scheint aber nicht so, da der Förster immer selbst mit dabei ist. Daher ist ein Entgegenkommen seinerseits nicht vorhanden.


Wie schon oben geschrieben, der Grundstückseigentümer hat einen entsprechenden Vertrag, der weiss schon ob das verpachtet ist oder nicht, schliesslich bekommt er ja dafür Geld. Also den Grundstückseigentümer ansprechen.
Also bitte den Grundstückseigentümer mal vernünftig mit dem Förster zu reden.



Gruß
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Cathe
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Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 16.07.07, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

S.H. hat folgendes geschrieben::
Es haben wohl alle Landwirte und Anwohner erhebliche Probleme mit ihm, aber solange mit der Jagdpacht Geld verdient wird passiert da m.E. nix.


Der laufende Vertrag wird wohl irgendwann mal zu ende sein. Im Normalfall beträgt die Laufzeit 9 Jahre.
Also, wenn mehrere Landwirte und Anwohner (Vertragspartner) Probleme mit ihm (Vertragspartner) haben, dann steht es in deren Macht (Landwirte und Anwohner) das Vertragsverhältnis nicht zu verlängern und sich einen anderen Vertragspartner zu suchen.


Gruß
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lissy
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 16.07.07, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Grundstücksbesitzer zäunen jetzt heute erst mal die Wiese ein, Heu mit totem Tier und Blut ist dann doch nicht so lecker....


Eine Wiese, die im Aussenbereich liegt - und mit Sicherheit handelt es sich um Aussenbereich, wenn der Jäger darauf "herumballert" - darf man nicht ohne Genehmigung einzäunen. Nur wenn man als privilegierter Landwirt einen Weidezaun für (Nutz-)Tiere errichten will, erhält man es genehmigt. Der Jäger könnte durch Meldung an das Landratsamt erreichen, dass der Zaun wieder weg muss, nicht wegen der Jägerei, sondern weil es einfach nicht zulässig ist.
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S.H.
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Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 17.07.07, 08:04    Titel: Antworten mit Zitat

Die Wiese liegt im Außenbereich, allerdings direkt neben der Koppel und geschätzte 400-500 Meter vom Wohnhaus und Stall weg. Dazwischen befindet sich noch eine Reithalle, etwa auf halber Strecke.
Den Eigentümern ist nichts von Verträgen bekannt, sie werden mal den Vorbesitzer ansprechen.
Die Wiese ist als Heuwiese gedacht.
Und ein vernünftiges Gespräch mit dem Verantwortlichen leider nicht möglich. MIt den "Mitjägern" gibt es keine Probleme. Er hat auch wohl schon angedroht, alles rund um den Hof abzuschießen, was sich bewegt... Nett, bei 10 Pferden, drei Hunden und einigen Katzen... Wobei die die einzigen sind, die mal weiter weg laufen. ...
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Cathe
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 17.07.07, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wie groß ist denn die Wiese?




S.H. hat folgendes geschrieben::

Den Eigentümern ist nichts von Verträgen bekannt, sie werden mal den Vorbesitzer ansprechen. ..


Es muss nicht unbedingt ein "direkter" Vertrag bestehen.
Ich weiss nicht in welcher Region das ganze sein soll.
Es besteht ja durchaus die Möglichkeit, dass vor Ort eine 'Jagdgenossenschaft' existiert.
Sollte dem so sein, hat diese den Vertrag mit den "Jägern".
Un der Grundstückseigentümer ist Zwangsmitglied in dieser Jagdgenossenschaft.
Also die Jäger bezahlen das Geld an die Jagdgenossenschaft, diese verteilt das Geld dann weiter an die Grundstückseigentümer.
Sollte der Grundstückseigentümer bisher nichts davon wissen, sollte er sich doch mal bei der Jagdgenossenschaft erkundigen.
(In manchen Regionen ist es leider manchmal so üblich, dass die nur das Geld auszahlen, wenn man danach fragt.)
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S.H.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 17.07.07, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

@cathe:
auf Nachfrage wurde damit rausgerückt, daß der Besitzer tatsächlich zwangsweise dieser Jagdgenossengeschaft beigetreten ist bzw. schon der Vorbesitzer.
Schön. Oder auch nicht.
Was kann man tun, um da rauszukommen? Ist in Ba-Wü.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 17.07.07, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Was kann man tun, um da rauszukommen?


Woraus ?

Aus dem Pachtvertrag vermutlich nur mit Kündigung oder durch Zeitablauf Winken

Aus dem Jagdrecht:

Eher unwahrscheinlich, da:

siehe § 8 BJagdG, mit § 1 und §§ 4, 6 und 7 :

alle nicht befriedeten Grundstücke einer Gemeinde bilden einen Jagdbezirk, soweit sie nicht zu einem Eigenjagsbezirk gehören.

Es gibt eigentlich kaum Grundstücke im nicht befriedeten Bereich die nicht in irgendeiner Form Teil eines Jagsbezirks sind .

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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S.H.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 17.07.07, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Also auf Deutsch Pech gehabt. Denn eine Befriedung (zur Nutzung als Pferdekoppel) wird wohl nicht genehmigt.
Demnach muß der Grundstückseigentümer das einfach so hinnehmen obwohl er deutliche Einschränkungen zu beklagen hat? Schade...
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lissy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 17.07.07, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Pferdebetrieb genehmigt ist, d. h. wenn es sich um einen landwirtschaftlichen Pensionspferdebetrieb oder um einen gewerblichen Reiterhof handelt, dürfte es kein Problem geben mit der Genehmigung der Einzäunung (schwieriger ist es bei privater Pferdehaltung>>Hobby). Der Jäger kann und darf dort dann nicht mehr schiessen. Allerdings kann er sich dafür entschädigen lassen, indem er für diese Fläche keine Jagdpacht mehr zahlt. Wenn er das machen möchte, muss er bei der Jagdgenossenschaft eine Herausnahme der Fläche aus dem Jagdrevier beantragen.
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