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Hallo allerseits.... Nehmen wir doch vllt mal den folgenden Fall an:
VORGESCHICHTE
-Vater und Mutter nie verheiratet, Trennung in der Schwangerschaft
-Großeltern väterlicher Seits versuchten Mutter zur Abtreibung zu "nötigen"
-Vaterschaftsfeststellungsklage
-Vaterschft wurde festgestellt, Unterhaltsplicht des Vaters belegt
-Widerwillige Zahlungen des Vaters
-Vater seit mehreren Jahren im Wachkoma - krankheitsbedingt arbeitsunfähig
-keine Unterhaltszahlungen mehr da ja kein Einkommen (ANGEBLICH! de facto erhält er Rente und hat Grund- und anderen Besitz der aber angeblich plötzlich seinen Eltern gehört)
GEGENWART
-"Kind" ist nun volljährig
-Post vom Jugendamt - es besteht die Möglichkeit die ausstehenden Unterhaltszahlungen im vierstelligen bereich einzuklagen
FRAGE:
Lohnt es sich Unterhaltszahlungen einzuklagen? Werden dabei auch Mutter und Großeltern mütterlicherseits angetastet?
Im Klartext (sorry!) Wofür braucht dieser Mensch, der ne Schwangere hat sitzen lassen und die Vaterschaft angezweifelt hat und dessen Eltern versucht haben die Kindesmutter zu bestechen und zu nötigen, wofür braucht dieser Mensch der eh im Wachkoma liegt und der schon im Luxus lebt (wie ich es auf Fotos selber sehen durfte) noch mehr Geld? Warum kann nicht von seiner Rente oder von dem Reichtum seiner verlogenen Eltern was abgezweigt werden???
Und das Wesen das er gezeugt hat, muss mit seiner alleinerziehenden, schwer arbeitenden Mutter mit weniger auskommen als er alleine wahrscheinlich schon hat?
Vielleicht knn mir jemand helfen! Ich weiß nicht ob es sich lohnt Unterhaltszahlungen im Nachhinein einzuklagen, ob nur die Familie väterlicherseits angetastet wird oder auch die mütterlicherseits, und wenn das alles sicher ist: Wie klag ich überhaupt was ein???
Fragen übe Fragen, schonmal im vorraus danke für die Antwort.... _________________ * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *
Jeder Tag an dem du nicht lächelst ist ein verlorener Tag!
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 16.07.07, 09:32 Titel:
Wenn ich die Schilderung des Falles richtig verstehe besteht ein Titel des Jugendamtes gegen den Kindesvater, dann muss nicht geklagt werden sondern lediglich vollstreckt.
Hierzu empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes. Dieser kann auch besser die evtl. Verjährung und Verwirkung der Ansprüche klären.
Gegen die Großeltern wird nachträglich nichts zu machen sein. _________________ ausgezeichnet
und die gehen auch nich an die mikrige rente von meiner oma dran, oder? _________________ * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *
Jeder Tag an dem du nicht lächelst ist ein verlorener Tag!
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 16.07.07, 10:14 Titel:
Wenn ein Titel gegen den Kindesvater besteht, kann dieser auch nur gegen den Kindesvater vollstreckt werden. Im Übrigen entscheidet der Gläubiger gegen wen er Maßnahmen einleitet und der Gläubiger sind ja wohl Sie. _________________ ausgezeichnet
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 16.07.07, 12:20 Titel:
Hallo,
also ich kann das auch nur vermuten, daß ein Titel besteht. Dann wäre rückwirkend auch etwas zu machen, sonst eher nicht.
Ich deute das bisher mal eher so, daß das JA den Unterhaltsvorschuß jetzt zurückhaben will.
Bitte mal klar schildern, was angenommen werden soll.
Die Mutter wird ab Volljährigkeit ebenfalls barunterhaltspflichtig und die Höhe beim Vater wird sich dadurch reduzieren.
Die Großeltern kommen erst dann in Frage, wenn der laufende Unterhalt durch die Eltern nicht geleistet werden kann.
Ab Volljährigkeit muß sich das Kind selbst um die Unterhaltsklärung kümmern. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
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