Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Haftung bei nicht erteilter Empfehlung ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Haftung bei nicht erteilter Empfehlung ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
leonard
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 13.07.07, 14:59    Titel: Haftung bei nicht erteilter Empfehlung ? Antworten mit Zitat

Hi,

gehen wir davon aus, dass ein Kunde nach seiner Reise zu einem Reisebüro geht, wo er diese Reise auch gebucht hat.

Dort erklärt er, dass seine Koffer erst nach drei Tagen von der Fluglinie erhalten hat. In der Zwischenzeit konnte er keine Bedarfartikeln kaufen, weil er erst spät Abend ankam und am nächsten Tag auch sehr Früh auf Rundreise ging. In der Zeit waren die Geschäfte entweder schon oder noch nicht geöffnet. Erst am zweiten Tag konnte er Toilettenartikeln in der Hotelboutique kaufen.

Er bat das Reisebüro die Quittungen an die Fluggesellschaft weiter zu leiten um seine Kosten gelten zu machen.

Gehen wir weiter davon aus, dass er in der Zwischenzeit direkt an die Fluggesellschaft schrieb, um Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude zu verlangen, was die Airline auch ablehnte.

Nun nehmen wir weiterhin an, dass der Kunde das Reisebüro dafür verantwortlich macht, weil das Reisebüro ihn nicht darauf aufmerksam gemacht hat, seine Ersatzansprüche beim Veranstalter zu stellen. Nun ist die Frist dafür bereits verstrichen.

Bei wem liegt die Haftung? Was meint Ihr/was meinen Sie?
_________________
LG Leonardo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 13.07.07, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Beim Kunden.

Ein Reisebüro muss nicht wissen, wo welche Ansprüche rechtlich zu stellen sind. Es kann eine Reklamation weiterleiten, aber haftet nicht für den "Erfolg".

Es steht jedoch jedem Reisenden frei, selbst zu entscheiden, wen er womit beauftragt.

Eine Fluglinie muss keinen Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden leisten. Denn diesen Schadenersatz kennt nur das Pauschalreiserecht und somit wären solche Forderungen nur an den Pauschalreiseveranstalter zu richten. Gell!

Im Übrigen scheint dieser Reisende ein Irrender zu sein: Belege für Fluglinie ans Reisebüro und selbst direkt an die Fluglinie ein Schreiben? Wo liegt da di e Logik?

Gruß
Peter
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
leonard
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 16.07.07, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Peter,

man kann davon ausgehen, dass er direkt geschrieben hat, um die ganze Abwicklung zu beschleunigen und bei dieser Gelegenheit hat er dann seine Ansprüche erweitert. Mit den Augen rollen

Du weißt ja, plötzlich hat man einen psychischen Schaden erlitten und ist arbeitsunfähig geworden. Dann muss die Fluglinie die Frührente bezahlen Winken
_________________
LG Leonardo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.