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Verfasst am: 15.07.07, 21:17 Titel: abgabe vom unterhalt für lebenshaltung
hallo;
angenommen, tocher A (20 jährig - schülerin) lebt bei der Mutter B und Tochter A bekommt unterhalt vom vater C nach düsseldorfer tabelle (Monatlich 450 euro). wieviel kann Mutter B von Tochter A für deren Lebensunterhalt verlangen (monatliche abgabe für wohnen, essen, wäsche machen usw.). Vater C ist barunterhaltspflichtig - Mutter B ist für das tägliche Leben unterhaltspflichtig. Gibt es hier Leitlinien?
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 16.07.07, 09:53 Titel:
Zur Höhe der Abgabe kann ich nichts sagen, möchte nur darauf hinweisen, dass mit Volljährigkeit der Tochter, die Mutter genauso barunterhaltspflichtig ist, wie der Vater _________________ ausgezeichnet
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