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bis heute kannte ich ihn nicht! und ich muß sagen, ich bin geschockt, dass es sowas in D gibt! wo sind die datenschützer! hier in einem dorf, in dem ich außenseiter, weil hinzugezogen, bin, kommt ein erhebungsbeauftragter aus dem dorf! HAAAAALLLLLO! ich denke, es kommt niemand aus der unmittelbaren nachbarschaft! HIER IST JEDER MEIN UNMITTELBARER NACHBAR!
Und hier sind sowieso alle an mir interesiert! OK der erhebungsbeauftragte ist zur geheimhaltung verpflichtet! Aber mal ehrlich! Wer glaubt das????
habe jetzt schon einiges gelesen, aber nirgendwo steht, ob man trotz auskunftspflicht nicht doch irgendwie und aus irgendwelchen gründen, die auskunft verweigern kann? ich habe gelesen, dass man vorm verwaltungsgericht klagen könnte, aber keine chance hätte.
Also meine Frage!??? Hat man eine Möglichkeit des Widerspruchs oder nicht?
Kann man falsche Angaben machen oder werden die Angaben auch abgefragt?
Ich habe gelesen, dass es leute gibt, die aufgrund falscher angaben oder unvollständiger angaben ein bußgeld zahlen mußten.
ICH BITTE UM INFO!
Wenn man sich §8 so anschaut, braucht man sich um seine Daten keine Sorgen zu machen.
wie es aussieht, sind nicht mal mehr Fragebögen vorgesehen, man muß offenbar den Erhebungsbeauftragten Rede und Antwort stehen. Aber Sie sollten sich nach Fragebögen beim Statistischen Landesbetrieb erkundigen. Die können Sie dann in Ruhe ausfüllen
Drumrum kommt man wohl nicht, Angaben zu machen. Bußgelder werden nicht verhängt, weil ein verstoß nicht als Ordnungswidrigkeit behandelt wird und das MZG keine Strafen vorsieht. Wohl aber kann der Staat die Auskunfts"pflicht" mit Zwangsmaßnahmen wie Zwangsgeldern und sogar Beugehaft durchsetzen. In den verlinkten Threads ist von Zwangsgeldern im dreistelligen Bereich die Rede.
Wenn man aber seine Daten nicht preisgeben will, so kann man tatsächlich fiktive Angaben machen.
Die Landesbetriebe für Statistik haben nur die Möglichkeit zur Plausbilitätsprüfung, also Widersprüche in den Angaben zu finden, ein Datenabgleich etwa mit Melde- und Finanzbehörden ist nicht möglich. (Sonst können die ja gleich die Melderegister nehmen und brauchen den Bürgern nicht auf die Nerven zu gehen). Insofern kann einem bei Falschangaben gar nichts passieren. Die Daten dürfen auch nicht weitergegeben werden, also wenn man mehr Einkünfte vorflunkert, als man vor dem Finanzamt angibt, hat man nichts zu befürchten.
Diese Art sich zu wehren ist vollkommen richtig und legitim, schließlich muß man irgendwo auch selbst entscheiden dürfen, gegenüber welchem wildfremdem Menschen man seine Hosen runterläßt. Man hat oft genug keine Wahl, denkt man Finanz- und Meldebehörden usw.
Wenn es keine Möglichkeit zur Fragebogenerhebung gibt, dann machen Sie mit dem Beauftragten einen Termin, der Treffpunkt muß ja nicht die Wohnung sein. Es ist Frühling, es ist warm, da läßt sich ein verschwiegenes Eckchen finden. Sie dürfen entscheiden, wo's hingeht.
Legen Sie sich bis dahin eine glaubhafte Legende zurecht und servieren Sie die dem Erhebungsbeauftragen auf dem silbernen Tablett. _________________ Man sollte nicht jeden Unfug befolgen, den der Staat vorschreibt.
Danke. Endlich mal eine Antwort, die mir etwas weitergeholfen hat. Ich frage mich trotzdem wie solche Gesetze durchkommen und wo da die Datenschützer sind.
Man könnte solch eine Umfrage auch anonym machen und die hätte die selbe Aussagekraft.
Darüber zu diskutieren bringt wohl genau so wenig, als wenn man mit einem Richter darüber diskutiert, warum man in der Stadt nur 50 fahren darf.
Gesetz ist halt Gesetz.
Geschockt über dieses hier, bin ich trotzdem.
Vor allem darüber, dass keiner, den ich gefragt habe, jemals davon gehört hat und das als schlechten Scherz empfindet.
...jetzt noch zu dem ABER: Ich habe gelesen, dass die Auswahl zufällig stattfindet und dass nur ein Wohnort ausgewählt wird, nicht also eine bestimmte Person.
Es soll kein Abgleich mit dem Einwohnermeldeamt stattfinden.
Woher wissen DIE denn, dass ICH hier wohne? Woher wissen DIE, dass nicht noch andere Personen hier wohnen?
IUch bin ja namentlich auf dem Anschreiben genannt, sonst ständ da ja: An die Bewohner desd Hauses...
Woher wissen DIE, dass das Haus ein Einfamilienhaus ist. Es könnte doch auch ein Zweifamilienhaus sein.
Alles ohne Abgleich mit der Meldebehörde?
Gucken die in die Glaskugel?
Warum kann man keinen Widerspruch einlegen, wenn der Erhebungsbeauftragte aus der Nachbarschaft kommt?
Gelesen habe ich: Der Erhebungsbeauftragte ist eine Vertrauensperson, die zur Verschwiegenheit verpflichtet ist...
Ich hatte noch keine Vertrauensperson, die mir mit Zwangsgeld oder Haft gedroht hat!
Diese Art von Vertrauenspersonen sind mir neu!
Endlich mal eine Antwort, die mir etwas weitergeholfen hat. Ich frage mich trotzdem wie solche Gesetze durchkommen und wo da die Datenschützer sind.
Die Auswertung der Daten erfolgt anonymisiert - insofern kein Datenschutzproblem. Man braucht bei den Antworten nur deinen Namen um festzustellen, wer nicht geantwortet hat um gegen diesen die Zwangsmaßnahmen einzuleiten.
Ach ja: Gesetze werden im Parlament gemacht.
Zitat:
Woher wissen DIE denn, dass ICH hier wohne?
KEIN Datenabgleich heißt nur, dass die Daten, die du gemacht hast, im Nachhinein nicht mit deinen Meldedaten verglichen werden. NICHT gemeint ist damit, dass die Statistiker keine "vorabdaten" (Also Name und Anschrift) vom Meldeamt erhalten.
Man will mit dem Mikrozensus einen repräsentativen Querschnitt der Bevölkerungerreichen - da geht man bei der Auswahl nach den Daten vor, die im Meldeamt vorliegen.
Zitat:
Ich hatte noch keine Vertrauensperson, die mir mit Zwangsgeld oder Haft gedroht hat!
Die Zwangsmaßnahmen werden durch die Behörde angedroht und durchgeführt, nicht durch die Person, die die Daten erhebt. Diese kann dich allerdings auf die Möglichkeiten hinweisen. Auch ist mit dem Wort "Vertrauensperson" gemeint, dass diese zur Verschwiegenheit gegenüber dritten verpflichtet ist.
Mal ganz allgemein:
Viele ärgern sich, dass "am Bürger vorbei" geplant wird - und dann verweigern sie sich, wenn sie bei der Vorbereitung der Planung mithelfen sollen.
Zu nichts anderem dient der Mikrozensus - sonst müsste es viel häufiger eine Volkszählung geben.
Mal ganz allgemein:
Viele ärgern sich, dass "am Bürger vorbei" geplant wird - und dann verweigern sie sich, wenn sie bei der Vorbereitung der Planung mithelfen sollen.
Zu nichts anderem dient der Mikrozensus - sonst müsste es viel häufiger eine Volkszählung geben.
Wobei schon die Frage erlaubt sein muß, ob die Auswahl des TE´s noch repräsentativ ist, oder haben wir wirklich soviel "Z....." in Deutschland
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
KEIN Datenabgleich heißt nur, dass die Daten, die du gemacht hast, im Nachhinein nicht mit deinen Meldedaten verglichen werden. NICHT gemeint ist damit, dass die Statistiker keine "vorabdaten" (Also Name und Anschrift) vom Meldeamt erhalten.
Man will mit dem Mikrozensus einen repräsentativen Querschnitt der Bevölkerungerreichen - da geht man bei der Auswahl nach den Daten vor, die im Meldeamt vorliegen.
Bist wohl besonders klug was?!
Woher, wenn nicht vom Meldeamt, sollen die Daten kommen um einen Brief an dich zu senden?
Sehr wohl werden Daten aus dem Meldeamt mit Daten die du angibst verglichen!
Hiermit: http://www.ekom21.de
Zitat:
Ich hatte noch keine Vertrauensperson, die mir mit Zwangsgeld oder Haft gedroht hat!
hawethie hat folgendes geschrieben::
Die Zwangsmaßnahmen werden durch die Behörde angedroht und durchgeführt, nicht durch die Person, die die Daten erhebt. Diese kann dich allerdings auf die Möglichkeiten hinweisen. Auch ist mit dem Wort "Vertrauensperson" gemeint, dass diese zur Verschwiegenheit gegenüber dritten verpflichtet ist.
Du glaubst auch noch an den Osterhasen was?
Die Beauftragten sind Menschen wie Du und ich. Ich bin jedoch nicht geil darauf, zu erfahren was andere Menenschen verdienen, wer die wahre Mutter ist und wo sie sonst noch putzen geht.
hawethie hat folgendes geschrieben::
Mal ganz allgemein:
Viele ärgern sich, dass "am Bürger vorbei" geplant wird - und dann verweigern sie sich, wenn sie bei der Vorbereitung der Planung mithelfen sollen.
Zu nichts anderem dient der Mikrozensus - sonst müsste es viel häufiger eine Volkszählung geben.
Das ist Bullshitt!
Wofür brauch man einen Namen, Adresse, Geb. u.s.w wenn es nur um statistische Fragen geht? Was wird am Bürger vorbei geplant? Es wird nicht nach der Zufriedenheit gefragt! Der Bürger wird definitiv ausgefragt!
Über so manch ersten Beitrag muss man sich schon wundern.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 09.05.07, 18:36 Titel:
Abgesehen von Bullshit waren das andere nur "Fragen".
Erkennt man am Fragezeichen
Was mich allerdings interessieren würde. Verschwiegenheitspflicht hin oder her. Angenommen es wird dagegen verstoßen. Was für Konsequenzen hat das? _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Anmeldungsdatum: 18.07.2007 Beiträge: 3 Wohnort: bei mir zu Hause
Verfasst am: 18.07.07, 11:00 Titel:
windalf hat folgendes geschrieben::
Was mich allerdings interessieren würde. Verschwiegenheitspflicht hin oder her. Angenommen es wird dagegen verstoßen. Was für Konsequenzen hat das?
Die Verletzung der Verschwiegenheitspflichten ist im StGB geregelt: §§94 - 97b; 133; 201 - 204; 331 - 332; 353b; 355; 358.
Die Erhebungsbeauftragten für den MZ haben jedes Jahr die "Verpflichtungserklärung" zur Verschwiegenheit erneut zu unterzeichnen und bekommen in jeder Schulung eine Rechtsbelehrung.
Ich frage mich trotzdem wie solche Gesetze durchkommen und wo da die Datenschützer sind.
Das Mikrozensusgesetz wurde zuletzt am 24.06.2004 im Bundestag beschlossen. (BGBl I, 2005, S. 1350 f.)
Dieses Bundesgesetz ist die Umsetzung der EG-Verordnung Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte i..d. Gemeinschaft vom 09.03.1998.
Jedes Stat. Landesamt, Stat. Bundesamt hat einen DS-Beauftragten, der über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wacht.
Wenn Sie konkreten Anlass zu der Vermutung des Gesetzesverstoßes haben, können Sie sich selbstverständlich mit dem DS-Beauftragten in Verbindung setzen!
top-deluxe hat folgendes geschrieben::
Man könnte solch eine Umfrage auch anonym machen und die hätte die selbe Aussagekraft.
Ja und Nein: Die Erhebung kann nicht anonym durchgeführt werden, weil
a) das Stat. Amt wissen muss, wer seiner Auskunftspflicht nachgekommen ist und wo noch die Auskünfte ausstehen und ggf. gemahnt werden muss.
b) Der MZ geht über einen Zeitraum von 4 Jahren. In diesem Zeitraum muss immer wieder genau der selbe Haushalt befragt werden.
Die Personenangaben (sog. "Hilfsmerkmale" s. § 5 MZG) werden aber von den statistischen Daten getrennt, gesondert aufbewahrt und nach Abschluss des MZ für diesen Befragungsbezirk gelöscht (§8 MZG).
top-deluxe hat folgendes geschrieben::
Darüber zu diskutieren bringt wohl genau so wenig, als wenn man mit einem Richter darüber diskutiert, warum man in der Stadt nur 50 fahren darf.
Gesetz ist halt Gesetz.
stimmt!
top-deluxe hat folgendes geschrieben::
...jetzt noch zu dem ABER: Ich habe gelesen, dass die Auswahl zufällig stattfindet und dass nur ein Wohnort ausgewählt wird, nicht also eine bestimmte Person.
Es soll kein Abgleich mit dem Einwohnermeldeamt stattfinden.
Woher wissen DIE denn, dass ICH hier wohne? Woher wissen DIE, dass nicht noch andere Personen hier wohnen?
IUch bin ja namentlich auf dem Anschreiben genannt, sonst ständ da ja: An die Bewohner des Hauses...
Woher wissen DIE, dass das Haus ein Einfamilienhaus ist. Es könnte doch auch ein Zweifamilienhaus sein.
Die Auswahl der zu befragenden Häuser erfolgt auf der Grundlage der Bebauungspläne der Städte und Gemeinden. Das heißt: das Stat. Landesamt weiß lediglich, wo sich welche Häuser befinden (müßten), in welchem Jahr die Häuser gebaut wurden und wie viele Wohnungen sich voraussichtlich in diesem Haus befinden.
Aufgabe des Erhebungsbeauftragten ist es zunächst, festzustellen, ob diese Baudaten stimmen (Häuser könnten z.B. inzwischen abgerissen sein, z.Zt. ganz leerstehen, oder mehrere Wohnungen wurden zu einer größeren Wohnung zusammen gelegt oder eine Wohnung wird gewerblich genutzt, dann fiele sie aus dem MZ raus). Dann stellt der Erhebungsbeauftragte fest, wer wo wohnt und verteilt dann seine Anschreiben mit Besuchsankündigung.
top-deluxe hat folgendes geschrieben::
Warum kann man keinen Widerspruch einlegen, wenn der Erhebungsbeauftragte aus der Nachbarschaft kommt?
Das kann man sehr wohl! Beauftragte sollen nicht aus der (unmittelbaren) Nachbarschaft kommen!
top-deluxe hat folgendes geschrieben::
Gelesen habe ich: Der Erhebungsbeauftragte ist eine Vertrauensperson, die zur Verschwiegenheit verpflichtet ist...
Ich hatte noch keine Vertrauensperson, die mir mit Zwangsgeld oder Haft gedroht hat!
Diese Art von Vertrauenspersonen sind mir neu!
Der Beauftragte droht überhaupt nicht! Er tut nur das, was im MZ-Gesetz vorgesehen ist.
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