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99 Luftballons

 
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peterO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.10.2004
Beiträge: 1080

BeitragVerfasst am: 16.07.07, 13:13    Titel: 99 Luftballons Antworten mit Zitat

1.) Anlässlich einer Veranstaltung sollen Luftballons mit Anhang (Mini-CD + Plastikkarte) aufgelassen werden; ob als solo, duo oder trio, kommt auf das Gewicht der Last an. ( wird gerade getestet ) Das Ganze soll nach Möglickeit an zwei Tagen, einmal Westwind - einmal Ostwind, passieren. Pro Tag sollen ca 100 Teile aufgelassen werden, kommt auf die Sponsoren an.
Frage muß hierfür eine Genehmigung eingeholt werden?
2.) Anlässlich eines Jugendlagers sollen täglich ein bis fünf etwas größere Ballons ( 50cm dm ) aufgelassen werden, die mit etwas Elektronik versehen werden sollen, Sender a) nur Pieppiep, für Funkortung b) GPS-Daten, c) GPS + Höhe.
Sind hierfür Genehmigungen erforderlich?

Danke für Antworten
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ATCler
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 333
Wohnort: Berg

BeitragVerfasst am: 18.07.07, 09:44    Titel: §16a LuftVO Antworten mit Zitat

Hallo Peter,

Dein Vorhaben fällt unter die Rubrik BNL (=Besondere Nutzung des Luftraums).
Dafür ist in Deutschland die DFS (Deutsche Flugsicherung GmbH) zuständig.

Zitat:
Die Flugsicherung informiert

Für Massenaufstiege von Kinderballons ist nach §16a LuftVO
die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH erforderlich.


Eine schriftliche oder telefonische Freigabe benötigen Sie grundsätzlich für Ballonaufstiege

in der Umgebung der internationalen Verkehrsflughäfen ( wie z. B. Frankfurt ),
im Umkreis von 15 km um Regionalflughäfen ( wie z. B. Augsburg ),
im Umkreis von 15 km um Militärflugplätze,
von mehr als 500 Ballonen.

Mit einem Vorlauf von 8 Werktagen benötigt die DFS ( vorzugsweise per eMail an ballon@dfs.de ) folgende Informationen:

- geplanter Zeitraum ( Beginn bzw. Ende ) und Datum des Aufstiegs,
- Ort des Aufstiegs ( mit Postleitzahl und genauer Anschrift, ggf. geographische Koordinaten ),
- Anzahl der Ballone,

Ansprechpartner für Rückfragen ( Telefon- und Telefaxnummer ).
Hier geht es direkt zum Online Antrag


! ! ! ! ! A C H T U N G ! ! ! ! !
Die Freigabe gilt für Aufstiege von weniger als 500 Ballonen,
die außerhalb der bereits beschriebenen Schutzbereiche um Flughäfen stattfinden,
unter folgenden Auflagen generell als erteilt, wenn:


- die Ballone nicht gebündelt werden ( so genannte Ballontrauben ),
- zum Befüllen kein brennbares Gas benutzt wird,
- keine harten Gegenstände ( Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe … ) an den Ballonen befestigt werden. Postkarten an einer Schnur sind erlaubt


Bitte bedenken Sie auch: je nach Art der Veranstaltung, in deren Rahmen der Ballonaufstieg stattfindet, kann diese als öffentliche Veranstaltung genehmigungspflichtig sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt.

Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte den hier nachfolgend zum Download bereitgestellten Dokumenten: neben den Telefon- und Telefaxnummern Ihres zuständigen Ansprechpartners erklärt das Balloninfoblatt( Stand: September 2005, pdf-Datei, 37 kB ) alles Wissenswerte rund um einen Ballonaufstieg.:
http://www.dfs.de/dfs/internet/deutsch/inhalt/aviation_services_business/primaernavigation/pilot_services/sekundaernavigation/besondere_nutzung_luftraum/ballonaufstiege/balloninfoblatt.pdf

Ebenfalls downloaden können Sie hier einen vorbereiteten Telefaxantrag ( pdf-Datei, 23 kB ):
http://www.dfs.de/dfs/internet/deutsch/inhalt/aviation_services_business/primaernavigation/pilot_services/sekundaernavigation/besondere_nutzung_luftraum/ballonaufstiege/ballonfaxantrag.pdf


Wenn Du Dir die o.g. Standardauflagen ansiehst, wirst Du bemerken, dass sich die Sache mit den angehängten CD´s schon erledigt hat. Was den größeren Ballon betrifft (GPS-Sache), so muß das mit der DFS geklärt werden.
_________________
Grüße,
Thomas

Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht!
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