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Aktivierung des KFZ in Bilanz

 
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honi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.07.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 16.07.07, 15:09    Titel: Aktivierung des KFZ in Bilanz Antworten mit Zitat

Mein Steuerberater ist heute krank, weiß hier jemand bescheid.


Erst mal der geklärte Status

a) ich bin Einzelunternehemer( und ich bin MWST abzugfähig)
b) ich kann Rechnungen auf meinen Namen schreiben lassen, ohne die Firma zu erwähnen. ( Gesichert!)

Hatte bis jetzt ein Leasing bestehend aus zwei Zetteln.
a) Leasing nach km und Rückgabe
b) Vertrag mit Händler mit Kaufoption zu festem Betrag.

Musste nicht aktiviert werden.


(Wortsperre: Firma) bietet mir jetzt folgenden Privatleasingvertrag(da ioch gerne ne Kaufoption hätte) auf meinen Namen "Vorname Nachname" an.:


Siehe Leistungsbaustein NR3!!

http://www.(Wortsperre: Firma)-(Achtung Wortsperre: Link nicht erlaubt)/service...ice_leasing.pdf

Muß ich da das Auto aktivieren. (Wortsperre: Firma) sagt nein, da "Risikoloses Andienungsrecht" seitens (Wortsperre: Firma), keine Kaufverpflichtung meinerseits.
Leasingrarten als Kosten in die GuV.
Das kann man argumentieren.



Fundierte Meinung dazu?
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 18.07.07, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Was heißt jetzt aus zwei Zetteln ?

Bitte mal vernünftig formulieren, damit wie wissen, was Du überhaupt meinst.

Grundsätzlich werden LO beim LG aktiviert.
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honi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.07.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zettel = Stück Papier DIN A 4


Zettel 1(a) : Vetrag mit Leasinggesellschaft: Kilometerleasing mit Rückgabemodalitäten nach 60.000 km und 3 Jahren

Zettel 2(b): Vetrag mit dem ausliefernden Händler (der das KFZ aus Zettel1(a) am Ende der Vertragslaufzeit zurücknimmt) , dass ich das KFZ ohne Endgutachten von ihm zu 51% Restwert erwerben kann.

Warum 2 Zettel?. Weil ein gewerbliches Leasing mit festem Restwert nicht möglich war.


Ich möchte jetzt als Einzelunternehmer (Vorname, Zuname), der MWST-abzugsfähig ist, ein KFZ bei der (Wortsperre: Firma) Bank leasen:
diesmal ein von der (Wortsperre: Firma)-Bank tituliertes "Privatleasing" mit festem Restwert. D.H. Die (Wortsperre: Firma)-Bank bucht monatlich die Leasingraten ab, ich verbuche die Raten , weil ich das Fahrzeug steuerlich zu 100% geschäftlich (Fahrtenbuch) nutze als laufenden Kosten.

Frage: Wird aus dem "Privatleasing" mit festem RW, zu dem ich den Wagen abkaufen kann
(Risikoloses Andienungsrecht) nicht ein MIETKAUF, in dem ich das KFZ aktivieren muss?
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

honi hat folgendes geschrieben::

Zettel 1(a) : Vetrag mit Leasinggesellschaft: Kilometerleasing mit Rückgabemodalitäten nach 60.000 km und 3 Jahren

Zettel 2(b): Vetrag mit dem ausliefernden Händler (der das KFZ aus Zettel1(a) am Ende der Vertragslaufzeit zurücknimmt) , dass ich das KFZ ohne Endgutachten von ihm zu 51% Restwert erwerben kann.


Aha, dieser erste Vertrag ist also schon ausgelaufen.


honi hat folgendes geschrieben::

Warum 2 Zettel?. Weil ein gewerbliches Leasing mit festem Restwert nicht möglich war.


Restwertleasing ist auch für gewerbliches Leasing möglich, nur ist der Restwert nur eine kalkulatorische Größe und kein Kaufpreis ! Deswegen hast Du wohl obigen Umweg beim Privatleasing gemacht.

honi hat folgendes geschrieben::

Ich möchte jetzt als Einzelunternehmer (Vorname, Zuname), der MWST-abzugsfähig ist, ein KFZ bei der (Wortsperre: Firma) Bank leasen:
diesmal ein von der (Wortsperre: Firma)-Bank tituliertes "Privatleasing" mit festem Restwert. D.H. Die (Wortsperre: Firma)-Bank bucht monatlich die Leasingraten ab, ich verbuche die Raten , weil ich das Fahrzeug steuerlich zu 100% geschäftlich (Fahrtenbuch) nutze als laufenden Kosten.


Wieso bezeichnet es die Bank aus Privatleasing, wenn Du als gewerblicher den Vertrag machst ?

honi hat folgendes geschrieben::

Frage: Wird aus dem "Privatleasing" mit festem RW, zu dem ich den Wagen abkaufen kann
(Risikoloses Andienungsrecht) nicht ein MIETKAUF, in dem ich das KFZ aktivieren muss?


Und hier ist der Kasus Knackus !

Du verwechselst zwei Dinge. Das Andienungsrecht ist immer risikolos. Von diesem Recht wird die LG dann Gebrauch machen, wenn der Marktwert niedriger als der Restwert liegt.

Wobei aber der LN grundsätzlich immer nur die Pflicht hat, zum Restwert zu kaufen, nicht aber das Recht. Der Restwert wird regelmäßig als Kaufpreis interpretiert, was aber nicht stimmt.

Vom Andienungsrecht wird die LG nur dann keinen Gebrauch machen, wenn der Marktwert höher als der Restwert ist. Entweder wird sie Dir das Fahrzeug zum höheren Wert anbieten, wobei hier aber noch die Mehrerlösbeteiligung ins Spiel kommt oder aber Du darfst Das Auto zurückgeben und die LG verwertet an einen anderen.
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honi
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Anmeldungsdatum: 16.07.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Der Hersteller :

Sie wählen aus:
risikoloses Andienungsrecht (nur bei KM-Abrechnung) am Vetragsende d.h. nach Andienung durch die (Wortsperre: Firma) Leasing können Sie - müssen jedoch nicht - das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert kaufen.
Rückgabe des Fahrzeuges an Ihren (Wortsperre: Firma) Partner d.h. keine Verwertungsaktivitäten Ihrerseits.

D.H. doch

a) Marktpreis > RW. ich geb die Kiste ab und nehm ne Neue.
Der Autohausmensch sagte, laut Vetrag kann ich immer kaufen zum RW
b) Marktpeis < RW. Die behalten das Auto oder mir gefällt die Kiste so gut, dass ich sie zu RW abkaufe und weiterfahren und der Hersteller hat sie los.
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 20.07.07, 07:24    Titel: Antworten mit Zitat

Du mußt ganz strikt zwischen Restwertleasing und KM-Leasing unterscheiden. Das sind zwei unterschiedliche Vertragstypen !!!

honi hat folgendes geschrieben::


Der Hersteller :
Sie wählen aus:
risikoloses Andienungsrecht (nur bei KM-Abrechnung) am Vetragsende d.h. nach Andienung durch die (Wortsperre: Firma) Leasing können Sie - müssen jedoch nicht - das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert kaufen.



Richtig, da der LN nicht für den Restwert haftet. Beim KM-Vertrag gibt es auch eine Art Restwert, für den der Händler oder die LG gerade steht. Er ist aber nicht Vertragsbestandteil. Deswegen kann der LN kaufen, muß aber nicht.


honi hat folgendes geschrieben::

a) Marktpreis > RW. ich geb die Kiste ab und nehm ne Neue.
Der Autohausmensch sagte, laut Vetrag kann ich immer kaufen zum RW
b) Marktpeis < RW. Die behalten das Auto oder mir gefällt die Kiste so gut, dass ich sie zu RW abkaufe und weiterfahren und der Hersteller hat sie los.


zu a). Wenn der Marktpreis > RW ist, wird die LG meistens versuchen, auch den höheren Preis herauszuschlagen.

Der RW ist beim KM-Leasing nicht Vertragsbestandteil, deswegen weißt Du auch nicht, auf welchem Restwert der Vertrag kalkuliert wurde. Den "Restwert" den Dir der Händler genannt hat, kann durchaus höher sein.

b) Beim KM-Leasing trägt ausschließlich der Restwert-Garant das Risiko. Und das ist entweder das Autohaus oder die Leasinggesellschaft. Ist der Marktpreis niedriger als der kalkulierte Restwert, hat er Pech gehabt, weil er sich verkalkuliert hat.
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honi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.07.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.07.07, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erst mal für Deine ausführliche Erklärung.

Hatte gestern zufällig noch nen Kunden hier stehen der bei Financial service des Münchner Herstellers arbeitet.

Der erklärte mir - ich hoffe ich bekomme es zusammen:

Mache Privatleasing (so nennt es der Hersteller - ist wurscht)
km Abrechnung
Der Kalkulierte RW für das risikolose Andieungsrecht liegt bei 52%
Wenn Du das Auto zu diesem RW abkaufst, macht das der Händler liebend gerne auch wenn Marktpr > RW. da sonst:

Dekragutachten
Abkauf von der Herstellerbank
usw. usw.
Das würde immer auf Handschlag so gehandhabt.
Das würde so laufen, dass man das Auto abgibt und zufällig stellt Dein Berater ein Verkaufschild ins Auto, das Deinem RW entspricht.

(Frage, was ist der Handschlag wert, wenn der Verkäufer in 3 Jahren weg ist?)
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