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Stornierungsbedingung

 
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pitzelberger
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Anmeldungsdatum: 07.08.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.08.07, 15:57    Titel: Stornierungsbedingung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe ein Frage bezüglich folgender Stornierungsbedingung die ich auf einer Internet-Hotel-Angebots Seite gefunden habe

"Stornierungsbedingungen

Für Änderungen oder Stornierungen, die vor dem 12. Oktober 2007, 00:00 PM (Ost-Südamerika-Standardzeit) vorgenommen werden, wird eine Stornogebühr von 18.248 EUR und 100% Aufenthaltskosten berechnet. Änderungen oder Stornierungen, die nach dem 12. Oktober 2007, 00:00 PM (Ost-Südamerika-Standardzeit) vorgenommen werden, unterliegen einer Gebühr von 100% (Aufenthaltskosten). Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung, wenn Sie das Hotel früher verlassen oder nicht erscheinen. "

Heißt das, dass wenn ich so blöd bin und die Buchung rechtzeitig storniere, dass ich dann den vollen Preis + 18..248 Euro Stonierungsgebühr zahle - also sogar mehr als wenn ich nicht storniere und einfach nicht erscheine.
Ist das rechtens? Wenn nicht, wieviel habe ich im maximal Fall zu zahlen?

Ich war so blöd das Hotel über diese Seite zu buchen (3 Monate im vorraus). Einen Tag später wollte ich dann die Reservierung von einem 2 Personen Zimmer auf ein 3 Personen Zimmer abändern und habe deshalb auf "Stornieren" geklickt. Ich dachte es würde mich nicht mehr als die 18 Euro kosten, der Rest der Bedingungen war einfach nicht verständlich für mich. Der Hotel Anbieter hat mich jetzt allerdings informiert, dass ich keinerlei Anspruch mehr auf die 800 Euro, die ich für das 2 Personen Zimmer gezahlt hatte, habe, und dass es auch nicht möglich ist die Stornierung rückgängig zu machen. Stadtessen solle ich für eine Umbuchung auf ein 3 Personen Zimmer wiederum den vollen Preis zahlen.

Was denkt ihr darüber? Ist diese Stornierungsbedingung rechtens?

mfg
pitzelBerger
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leonard
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 08.08.07, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

sicherlich nicht wenn der Gerichstand Deutschland ist. Wenn aber der Gerichstand Ost-Südamerika (Patagonien oder Amazonas) ist, dann dürfte es völlig egal sein, ob die rechtens sind.

Sie können wenigstens mit dem Betreiber kommunizieren, also klären Sie es mit ihm, dass Sie sich eben vertan haben, sie haben das Zimmer nicht stornieren, sondern nur auf drei Personen umbuchen. wollen

Ist das Hotel an einer Kette angeschlossen? Dann wäre die Möglichkeit die Angelegenheit durch die Zentrale zu klären. Sprechen Sie auch mit Ihrer Kreditkarte-Hotline und fragen Sie, was Sie in diesem Fall unternehmen können. Aber ehrlich gesagt, ich sehe da keine echte greifbare Chanche dass Sie die Stornogebühren erstatten bekommen, wenn der Betreiber nicht mitmacht.


Aber eine Sache verstehe ich trotz dem nicht. Die Stornogebühren betragen € 18,00 plus 100% Aufenthaltkosten ? Haben Sie auch andere Leistungen gebucht?
_________________
LG Leonardo
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 08.08.07, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Was @Leonardo schreibt ist alles richtig und gut gemeint:nur scheint ja der Anbieter zumindest nicht in Europa zu sein. Ob und welche Rechte man da durchsetzen kann (z. B. Anfechtung der Buchung wegen Irrtum), kann ich nicht sagen.

Aber grundsätzlich soweit klar sind die Bedingungen, dass man 100 % der Aufenthaltskosten zu bezahlen hat.

Und klar gewesen scheint, dass man eine Funktion "stornieren" gedrückt hat.

Somit wäre zumindest grundsätzlich nichts gegen die Anwendung der Bedingung einzuwenden.

18..248 Euro - ich lese da achtzehntausend... heraus - was ebenfalls absurd wäre.

Aber, und das sagt mir meine Erfahrung mit manchen Ländern dieser Welt. Es ist durchaus alles denkbar. Wenn der "Empfänger" der "Zahlung" 10.000 km oder weiter entfernt ist, wird ihn kaum eine deutsche Gesetzeslage jucken.

Wenn also der Hotelbetreiber nicht von seiner Haltung abrückt, die € 800.-- zu behalten, wird es wohl schwer werden, wieder an das Geld heranzukommen. Gerichtstand: irgendwo, Gesetzeslage: unbekannt, Rechtsanwalt vor Ort einschalten: der nochmals kassiert, bevor er arbeitet... ich weiß nicht...

Peter
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