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Verfasst am: 05.08.07, 12:52 Titel: Unterkunft entspricht nicht der Buchung
Hallo,
Familie A (2 Erwachsene + 3 kleine Kinder) bucht bei einem großen Automobilclub einen Urlaub in einem Mobilheim in Ungarn am Plattensee. Die Unterkunft wird mit einem Doppelbett, einem 3-Bett-Zimmer und einer Schlafmöglichkeit in der Küche beschrieben. Bei der Ankunft vor Ort gibt es kein 3-Bett Zimmer, sondern lediglich 2 Zweibettzimmer und zwei "Notschlafplätze" in der Küche. Es wurde sofort versucht mit dem Automobilclub in Kontakt zutreten, da es vor Ort keine Reiseleitung gab. Dort wurde erst jemand am Montag (Anreise war am Samsatg) erreicht, und ein Ausweichquatier wurde erst zum kommenden Freitag gestellt.
Dieses Ausweichquatier lag in Italien am Gardasee. Die Reise dauerte ca. 10 Stunden (795 km) und div. Mautkosten sind zusätzlich angefallen.
Am neuen Ort wusste man nichts von der Anreise der Familie A, so dass die Reiseleitung vor Ort erst von zu Hause geholt werden mußte und es kein gereinigtes Mobilheim gab.
Da eine Reinigung seites des Platzes erst am Folgetag möglich wäre wurde die Endreinigung (die in Ungarn im Preis enthalten war) vorgezogen.
Kann Familie A die Reisesrtecke von Ungarn nach Italien per Kilometerpauschale (wie hoch ?) + Mautgebühren (auch für den Rückweg) und die Handykosten für die Klärung der Lage in Ungarn vom Reiseveranstalter zurück fordern ?
Evtl. noch anderes ?
dieser Fall ist sicherlich komplizierter als man meint, daher sollte man hierfür eine juristische Beratung einholen.
Meine Meinung ist, dass eine nachträgliche Forderung nicht mehr möglich ist. Sie haben das Ersatzangebot akzeptiert, haben vorher schon gewusst, dass Italien von Ungarn etwas weiter weg ist und Sie haben die zusätzlichen Kosten im voraus weder besprochen noch vereinbart. Sie hätten eigentlich darauf bestehen müssen, Ihr Urlaub in Ungarn verbringen zu wollen, dann wäre A..C dazu verpflichtet Ihnen eine gleich- oder höherwertige Unterkunft am Plattensee anbieten zu müssen. _________________ LG Leonardo
Versprochene Unterkunft in Ungarn mangelhaft --> Mängelrüge --> Verlangen einer Ersatzunterkunft --> nicht möglich --> sofortige Heimreise unter Rückforderung des gesamten Aufenthalts. Möglich wäre hier auch eine Schadensatzforderung (Anreise) gewesen.
Voraussetzungen:
tatsächlich im gesamten Plattenseegebiet keine vergleichbare Ersatzunterbringung möglich gewesen und die Unterkunft war unzumutbar. Unzumutbar heißt, dass die drei Kinder "eingequätscht" in diesem Doppelzimmer und im Küchenbereich gewesen wären.
Ich sage jetzt mal ohne die Örtlichkeiten zu kennen: wahrscheinlich wäre dieser hier vorgebrachte Mangel nicht ausreichend, um den Urlaub sofort abzubrechen und entsprechende Forderung stellen zu können. Einen Reisemangel hätte es natürlich u. U. schon gegeben.
Auf jeden Fall klar ist, dass die Annahme eines in einem anderen Land gelegene Alternative zur Fortsetzung des Urlaubs zu keinen Schadenersatzforderungen führen kann - was die Anreise dorthin anbelangt. Und wenn doch ein Anwalt hier eine Möglichkeit sähe, dann nur für die Mehrkilometer Für Heimatort - Plattensee - Heimatort zu Heimatort - Plattensee - Gardasee - Heimatort.
Beispiel: München - Plattensee - München: 1.300 km
München - Plattensee - Gardasee - München: 1.850 km
Differenz 550 km --> die wären dann der Mehraufwand (wenn eben überhaupt)
Die vorgezogene Endreinigung in Italien ist mir nicht ganz klar: eine Ferienwohnung ist im gereinigten Zustand zu übergeben und wenn darüber hinaus eine Endreinigung vereinbart war, dann sind es in meinen Augen zwei Reinigungen, die ohne zusätzliche Kosten durchgeführt werden müssen.
Aber um hier eindeutigere Informationen geben zu können, fehlt uns die exakte Beschreibung des Ungarn-Angebotes und wie die Alternative vermittelt wurde - was da wie wann wem zugesagt wurde.
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