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ich würde gerne wissen ob es ein Gesetz bzw. eine Anordnung gibt, die einen verpflichet seine Rechtsmäßigkeit zu beweisen.
Zum Beispiel:
- Muss ein Ladenbesitzer beweisen dass er das Verkaufsrecht hat?
- Muss die GEZ beweisen dass sie das Recht besitzt Rundfunkgebühren zu verlangen?
- Müssen stattliche Einrichtungen (z.B. Bußgeldbehörde) beweisen dass sie das Recht dazu haben?
Ich stelle mir immer wieder die Frage ob ich von einer Organisation/Einrichtung das Recht habe, dass sie mir ihre Rechtsmäßigkeit beweisen bzw. darlegen müssen.
Im Allgemeinen gilt, dass im Streitfall derjenige, der einen Anspruch geltend macht, auch darlegen und erforderlichenfalls beweisen muss, dass der Anspruch besteht.
Aus diesem Grund werden in der Regel z.B. in Bußgeldbescheiden auch die jeweiligen Rechtsgrundlagen aufgeführt.
Ich kann die Frage nicht ganz nachvollziehen. Was heißt beweisen? Wollen Sie darauf hinaus, daß einzelne Angehörige einen Ausweis mitführen müssen (und was soll dann die Frage mit dem Ladenbesitzer)? Oder geht es nicht um einen "Beweis", sondern um die Ermächtigung an sich? Die geht natürlich aus der Ermächtigungsgrundlage (die, wie moro richtig anführt, meist in einem Bescheid etc. genannt wird) hervor - außer bei dem Ladenbesitzer, der zumindest dem Gewerbeaufsichtsamt jederzeit seine Gewerbeerlaubnis vorweisen muß....
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