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Hallo..wenn es nicht hierher passt, bitte verschieben...
ein Mann hat eine Große Fläche Land. Darauf führt er eine Gärtnerei, mit Gewächshäusern bis ins hohe Alter. Dann stirbt er. Er hinterlässt seinen Kindern die Gärtnerei. Sie können damit machen was sie wollen.
Die Gärtnerei wird abgerissen und man beabsichtigt das Land in Grundstücke zu teilen und als Bauland zu verkaufen. ( Auflösung des Hofrechtes ???)
Es wird also alles vermessen usw.
Dann bekommen die Kinder Post vom Finanzamt. Sie müssen einen hohen Betrag Vorsteuer bezahlen. Wegen des Verkaufes der Grundstücke fällt Gewinn an.
Darf das Finanzamt das verlangen , obwohl die Grundstücke noch gar nicht verkuaft sind ?
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