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ich kann kein englisch und nehme nun Unterricht da ich immer mehr Kunden aus dem Ausland habe. Kann ich die Kosten für den Unterricht steuerlich absetzen ?
Hierzu folgende BFH-Urteile, bei den der Sprachkurs als WK abzugsfähig ist.
Grundtenor siehe Wolf25
BFH 19.12.2005 VI R 65/04 (NV) BFH/NV 2006 Seite 1075 Vorinstanz FG Berlin 2 K 2134/01
BFH 13.06.2002 VI R 168/00 BStBl 2003 II S. 765
BFH 10.04.2002 VI R 46/01 BStBl 2002 II S. 579
und hier einige FG-Urteile.
Grundtenor siehe Wolf25
FG Baden-Württenberg 9.9.2003 1 K 275/02 Rev Az BFH VI R 61/04
FG Rheinland-Pfalz 11.12.2003 6 K 2124/02 Rev. Az. BFH VI R 14/04
FG Thüringen 12.11.1998 II 291/98 Rev. Az. BFH VI R 17/02
FG Brandenburg 20.06.2001 6 K 2164/00 rkr.
FG Thüringen 11.11.1998 III 88/98 Rev. Az. BFH VI R 9/99
FG Münster 23.10.1997 8 K 1625/94 rkr.
FG Münster 06.11.1986 III 4927/86 L rkr.
FG Saarland 02.07.1991 1 K 272/90 rkr.
und dann leg das deinem Steuerberater vor oder Lohnsteuerhilfeverein, wenn du nicht selbst alles durchboxen kannst oder willst.
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