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Steuererklärung Vergessen

 
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mkuhn
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 14:22    Titel: Steuererklärung Vergessen Antworten mit Zitat

Hallo hab da mal die folgende Frage und hoffe hier kompetente Antwort zu finden, die mir dabei hilft zu entscheiden, ob das Problem einen Anwalt erfordert oder nicht...
Nun zum Sachverhalt


Das Ehepaar A.
Er, Herr A. hat bisher nie eine Steuererklärung abgegeben, wurde vom Finanzamt aber auch nie danach gefragt oder sonstwie aufgefordert dies zu tun.
Sie, Frau A. war hat lange Arbeitlosengeld und Übergangsgeld vom A-Amt bzw. BFA bekommen. Nach einer Umschulung, die im Februar Endet, fängt Sie im Juli wieder an zu arbeiten. In der Zeit zwischen Februar und Juli hat sie eine freiberufliche Lehrtätigkeit ausgeübt und dabei ca. 1000 Euro insgesamt verdient.

Nun nach 2 Jahren fällt Herrn A. dieses wieder ein. Was soll er nun machen, da er ja für das Jahr mit der freiberuflichen Tätigkeit von Frau A. auf jeden Fall hätte eine Steuererklätung machen müssen. Da die verdienten 1000 Euro der Frau ja bisher nicht beim Finanzamt gemeldet sind...

Kann er nun noch eine Steuererklärung nachreichen? Und kann Herr A. dann probleme dafür bekommen, dass er a) die 1000 Euro nicht angegeben hat und b) die letzten 10 Jahre keine Einkommenststeuererklätung gemacht hat?

Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Hilfe...
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*w*
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Was für ´ne Lehrtätigkeit war es denn.. ?
Ggf. sind die 1000 Euro sowieso komplett steuerfrei, nach § 3 Nr. 26 EStG !!!
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html

Zitat:
Sie, Frau A. war hat lange Arbeitlosengeld und Übergangsgeld vom A-Amt bzw. BFA bekommen.

Das ist allerdings ein Abgabegrund der verpflichtet !
(Ich geh davon aus, dass der Ehemann berufstätig ist!?)

Welche Jahre betrifft dies denn ?

Beste Grüße
wolf25
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mkuhn
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 15:09    Titel: Jahr 05 Antworten mit Zitat

Es dreht sich um das Jahr 2005
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mkuhn
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 15:10    Titel: RE Antworten mit Zitat

Also die 1000 Euro wurden von Frau A. allein aus der Lehrtätigkeit verdient. Also zusätzlich zum Übergangsgeld und dem Arbeitslosengeld.

Die Lehrtätigkeit fand als Dozentin für einen Altenpflegehelfer Kurs statt. fällt das unter § 3 Nr. 26 EstG. ?
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*w*
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es dreht sich um das Jahr 2005


Alla hopp.. Dann schleunigst abgeben..!
Ggf. fallen ein paar Euro Zinsen und Verspätungszuschlag an..
Wird aber, wenn dies überhaupt festgesetzt wird, nicht die Welt sein!

Zitat:
Die Lehrtätigkeit fand als Dozentin für einen Altenpflegehelfer Kurs statt. fällt das unter § 3 Nr. 26 EstG. ?

Wer war der Auftraggeber ?
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mkuhn
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 15:33    Titel: RE: Auftraggeber Antworten mit Zitat

Der Auftraggeber war ein privates Institut. Die Rechtsform ist eine GmbH
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*w*
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Somit kommt § 3 Nr. 26 EStG nicht in Betracht !
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*Clematis*
Gast





BeitragVerfasst am: 19.07.07, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Trost-Sie sind dann bestimmt nicht der letzte, der die ESt 2005 abgibt, da gibts gewiss noch mehr...

Was heisst "Frau hat lange Arbeitslosengeld bekommen"?

Eventuell hätte für die Jahre vorher schon eine Abgabepflicht bestanden!

Dann rate ich aber den Gang zum Steuerberater!
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Finanzwirt
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Anmeldungsdatum: 13.05.2007
Beiträge: 217

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

Um das zu konretisieren. Wenn die Lohnersatzleistungen (ALG und Übergangsgeld) im Jahr mehr als 410 € betragen haben, dann besteht Abgabepflicht.

Auch für zurückliegende Jahre.
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 20.07.07, 00:45    Titel: Re: RE Antworten mit Zitat

mkuhn hat folgendes geschrieben::

Die Lehrtätigkeit fand als Dozentin für einen Altenpflegehelfer Kurs statt. fällt das unter § 3 Nr. 26 EstG. ?


Sofern damit die in einigen Bundesländern mögliche staatlich anerkannte einjährige Ausbildung zum Altenpflegehelfer an einer Berufsfachschule gemeint ist, kann das nicht freiberuflich sein. Lehrer an staatlich anerkannten Ersatzschulen sind Arbeitnehmer.
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ulli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 20.07.07, 08:28    Titel: Antworten mit Zitat

was hat denn Herr A in den Jahren verdient? Von dem Arbeitslosengeld seiner Frau gelebt? Hier könnte es Probleme geben, aber wer jahrelang dies ignoriert, wird wohl jetzt nacherklären müssen!

Ulli
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