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Nutzungsrecht Hotelzimmer

 
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mrmuh
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.07.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 14:27    Titel: Nutzungsrecht Hotelzimmer Antworten mit Zitat

Hallo,

Momentan befinde ich mich beruflich auf Reisen und habe in folge dessen ein Hotelzimmer gebucht über den Zeiraum von 14 Tagen. Es ist ein Einzelzimmer.
Da sich meine Freundin auch in diesem Zeitraum dort aufhält komm sie mich ab und an besuchen tagsüber, sofern sie Zeit hat, denn sie arbeitet immer bis 22 uhr.
In der Nacht gehe ich sie abholen und nehme sie mit auf mein zimmer, wo sie bis zu den morgenstunden verweilt, nicht weil sie kein Zimmer besitzt, sondern um bei mir zu sein.
Nun meint die die Hoteleigentümerin, daß sie kein recht besitzen würde mich zu besuchen, da sie kein Zimmer gemietet hat.
Wie sieht die rechtliche Lage für die Benutzung eines Zimmers aus? Darf ich nicht selbst entscheiden ob ich mein Einzelbett mit jmd teile bzw. entscheiden wann mich jmd besuchen kommt?
Habe leider nichts im Internet gefunden dazu und es waere nett wenn ihr mir helfen koenntet.

mfg
mrmuh
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leonard
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Sie hat recht. Sie kann zwar nicht generell ein Besuch verbieten, aber eine Übernachtung kann sie wohl.
_________________
LG Leonardo
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mrmuh
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.07.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.07.07, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

danke für deine antwort
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