Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - private Krankenversicherung, Gesundheitsfragen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

private Krankenversicherung, Gesundheitsfragen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
BlackSektor
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.01.2005
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: 08.01.05, 04:39    Titel: private Krankenversicherung, Gesundheitsfragen Antworten mit Zitat

Aufgrund der Mitteilung des Verbandes der privaten Krankenversicherung kann jetzt ein jeder Beamter (egal wie Krank) für einen gewissen Zeitraum in die PKV wechseln. Der Verband ist daher einer gesetzesinitiative des BT zuvorgekommen, der die Benachteiligung der freiwillig gesetzlich versichterten Beamten (voller Beitragssatz AG und Arbeitnehmerbeitrag) durch einen Zuschuß des Dienstherrn zur gesetzlichen Krankenversicherung aufheben wollte. Ich gehöre wegen meiner vielen Vorerkrankungen zu dieser Gruppe und will jetzt das Angebot der PKVs (bestimmte Gesellschaften) annehmen. Ich habe in den letzten drei Jahren eine Vielzahl von Ärzten besucht und habe Angst, daß ich wenn ich einen Arzt vergesse meinen Krankenversicherungsschutz verliere. Da als Höchstbetrag der Erhöhung ein Zuschlag von max 30 % vom Verband der privaten Krankenversicherer in Aussicht gestellt wurde, frage ich mich, ob ich die Gesundheitsfragen nicht so beantworten kann.
Ich bin so krank, daß ich aufgrund meiner Vorerkrankungen mit einem Zuschlag von 30 % zu belasten bin. U. a. schwere Depressionen, massives Übergewicht, Magen- und Darmerkrankung u. ä. Auf eine weitere Erläuterung meiner Erkrankungen verzichte ich deshalb.

Zu beachten ist, daß vom Verband selber schon diese Annahmezusage erteilt wurde. (Egeal welche Vorerkrankung max. 30 % Zuschlag für den Standarttarif bei den hinten aufgeführten Unternehmen).

Ich war ja vor meiner Pensionierung im Bereich des Verwaltungsrechts tätig und hab nun einfach vor der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung bzw. § 16 VVG Angst.

Kann man da nicht einfach auf Stellungnahmen der Ärzte, die die Krankenversicherung selbst einholen kann verweisen. Es kann doch kein Mensch seine exakte Diagnose kennen. Ich krieg nichtmal die Gutachten die zu meiner Pensionierung geführt haben in die Hand (würden mich zu sehr belasten).

Gibts da einen Generalsatz den man drunterschreibt. Kann nicht beurteilen, bitte fordern Sie Unterlagen bei meinem Hausarzt bzw. folgenden Ärzten an. Was meint Ihr
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
fagus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 08.01.05, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich ist es völlig egal, wie und in welcher Form die Gesundheitsfragen beantwortet werden. Wenn die Versicherung nicht will, kann alles mögliche passieren. Und das ist in keinster weise kalkulierbar, egal wie sie vorgehen.
Hier ein Absatz aus dem Urteil mit dem eine Versicherug zum Thema arglistige Täuschung Recht bekam. Der Vertrag wurde angefochten mit der Begründung die Erkrankung auf Grund derer Rente beantragt wurde hätte zum Antragszeitpunkt schon jahrelang bestanden. In den lückenlosen medizinischen Unterlagen des Klägers gab es allerdings keinen einzigen Hinweis der den Vortrag der Versicherung so bestätigte. Die erste Verdachtsdiagnose von der in dem zitierten Satz die Rede ist erfolgte zwei Jahre nach policierung des Vertrages sogar von dem Arzt der der Versicherung bei Abschluss Auskunft gegeben hatte. Trotzdem wurde die Klage abgewiesen. Es geht zwar hier um BU, aber die Problematik ist die gleiche.

............Zwar kann davon ausgegangen werden, dass der Arzt Dr. X wegen des Verdachts auf xxxxxxxx Untersuchungen eines Radiologen und später der Zeugin veranlasst hat. Das schliesst aber nicht aus, dass diese Diagnose von einem anderen Arzt nicht schon viel früher gestellt und dem Kläger auch bekannt war.
Die veranlassten Untersuchungen müssen nicht die erste Diagnose dieser Krankheit gewesen sein. Das erschliesst sich zwanglos daraus, dass der Kläger dem Arzt Dr. X die ihm bereits bekannte Diagnose lediglich nicht mitgeteilt zu haben braucht, dieser deshalb - für sich erstmals - ein Ergebniss gefunden hat, das der Kläger bereits kannte..........

Bei dieser Art von Logik können sie natürlich alle Beweise die sie haben (zwanglos) in der Pfeife rauchen.

gruss Fagus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BlackSektor
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.01.2005
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: 08.01.05, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, die Versicherung nimmt mich ja auf jeden Fall. Ich kann also auch angeben, daß eine Erkrankung an allen Krankheiten (Fehlerziffer 0 - 99) nicht ausgeschlossen werden kann.

Ich will mich bei einem bestimmten Versicherer versichern lassen. Meine Frau ist Vertreterin dieser Versicherung und Sie wird das Intern abchecken.

So einen Generalsatz giebts nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.