Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ist es für den Umtausch unbedingt erforderlich, dass der Kassenbon vorgelegt werden muss? Wenn z. B. ein Regal bei einem schwedischen Möbelhaus gekauft wird (es ist offensichtlich, dass es von dem Unternehmen stammt) kann der Umtausch auch ohne Bon vorgenommen werden?
Der Umtausch ist ja an sich Kulanzsache. Wenn jetzt aber beispielweise ein Mangel besteht, wie sieht da die Rechtslage aus?
Bei Kulanz kann es der Verkäufer halten wie er will - verlangt er also einen Kassenbon, so ist dieser auch vorzulegen.
Bei Ansprüchen aus der Gewährleistung genügt es vollkommen, wenn der Käufer irgendwie nachweisen kann, dass er die Sache bei diesem Verkäufer gekauft hat - ein Zeuge reicht also genauso aus wie ein Lieferschein, eine Rechnung etc.
Weiterhin muss der Käufer natürlich beweisen, dass die Sache mangelhaft ist. Beim Verbrauchsgüterkauf und innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe der Kaufsache allerdings nicht, dass dieser Sachmangel schon bei Gefahrübergang vorgelegen hat (vgl. § 476 BGB).
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.