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Für den Umtausch unbedingt Kassenbon erforderlich?

 
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Silke_Muc
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.07.2006
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 20.07.07, 07:36    Titel: Für den Umtausch unbedingt Kassenbon erforderlich? Antworten mit Zitat

Ist es für den Umtausch unbedingt erforderlich, dass der Kassenbon vorgelegt werden muss? Wenn z. B. ein Regal bei einem schwedischen Möbelhaus gekauft wird (es ist offensichtlich, dass es von dem Unternehmen stammt) kann der Umtausch auch ohne Bon vorgenommen werden?

Der Umtausch ist ja an sich Kulanzsache. Wenn jetzt aber beispielweise ein Mangel besteht, wie sieht da die Rechtslage aus?

Vielen Dank
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KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 20.07.07, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Kulanz kann es der Verkäufer halten wie er will - verlangt er also einen Kassenbon, so ist dieser auch vorzulegen.

Bei Ansprüchen aus der Gewährleistung genügt es vollkommen, wenn der Käufer irgendwie nachweisen kann, dass er die Sache bei diesem Verkäufer gekauft hat - ein Zeuge reicht also genauso aus wie ein Lieferschein, eine Rechnung etc.
Weiterhin muss der Käufer natürlich beweisen, dass die Sache mangelhaft ist. Beim Verbrauchsgüterkauf und innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe der Kaufsache allerdings nicht, dass dieser Sachmangel schon bei Gefahrübergang vorgelegen hat (vgl. § 476 BGB).

Grüße
KurzDa
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