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Deckungszusage ja oder nein

 
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Peter Schneider
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 14:00    Titel: Deckungszusage ja oder nein Antworten mit Zitat

Ich habe vor einen Jahr einen wasserschaden an meinen Wohnhaus feststellen müssen.Die rief sofort meine Gebäudeversicherung an und Meldete unter Zeugen den Schaden.Für die Anstehend Notreperatur ließ ich mir eine Telefonische Deckungszusage geben.Bei den Telefonat war ich,der Handwerker und eine Mitarbeiterin zugegen.
Die Versicherung sagte ich könne die Notarbeiten vorab Ausführen lassen.
Der Handwerker Reparierte alles ,schrieb seine Rechnung.
Die Rechnung schickte ich zur Versicherung ,die weigert sich zu Zahlen mit der Begründung das das Haus zum Zeitpunkt des Schadens nicht beaufsichtigt war.
Das stimmt aber nicht denn es lag nur ein Wochenende dazwischen.

wie kann ich mich wehren.

Die Versicherung hat mir daraufhin den Vertrag Fristlos gekündigt
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