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CWisnewski FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 532 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 20.07.07, 11:04 Titel: Wozu Gebühren? |
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Hallo zusammen!
Sollte das Thema so schonmal besprochen wurden sein, entschuldige ich mich vielmals und bitte um einen Link...
Ansonsten folgender Sachverhalt:
Als ehrlicher Bürger entrichtet A stets pünktlich seine Rundfunkgebühren an die GEZ. Immer häufiger ärgert es A allerdings, daß etwa die "Sportschau" von Werbung regelrecht durchsetzt ist. Wenn A schon Gebühren zahlt, will er nicht auch noch durch Werbung belästigt werden! Und wofür sind die Gebühren? Sicherlich nicht für das "tolle" Programm...
Als Konsequenz würde A auf sämtliche öffentlich-rechtlichen Programme verzichten, um im Gegenzug keine Gebühren mehr entrichten zu müssen. Warum ist dies nicht möglich? |
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Andreas Hüttig FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 11.07.2007 Beiträge: 899
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Verfasst am: 20.07.07, 11:29 Titel: |
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| Ich weiß zwar nicht genau, was das in einem Forum für Recht zu tun hat, aber unter www.gez.de werden die Fragen beantwortet. |
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KurzDa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 20.07.07, 12:37 Titel: |
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Die Gebühren ergeben sich aus dem Rundfunkstaatsvertrag. Da die öffentlich-Rechlichen den Auftrag haben, die Informationsfreiheit gemß Art. 5 GG zu fördern und zu sichern (d.h. auch unvoreingenommen), war die Finanzierung mit Werbung früher ungern gesehen. Mittlerweile hat sich das alles etwas relativiert, sodass die Diskussion über die Gebührenpflicht immer weiter forciert wird. Aber bis diese entgültig abgeschafft werden, wird es dauern - die Medienlobby sieht das gar nicht gerne
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!
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CWisnewski FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 532 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 20.07.07, 17:41 Titel: |
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| Andreas Hüttig hat folgendes geschrieben:: | | Ich weiß zwar nicht genau, was das in einem Forum für Recht zu tun hat... |
Nun, im Rundfunkstaatsvertrag steht beispielsweise unter §15 Abs. 3, daß die Werbung innerhalb einer Stunde die Dauer von 12 Minuten nicht überschreiten darf. Eine interessante Frage wäre wie Zuwiderhandlung geahndet werden sollte/könnte. |
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Rena Hermann FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.12.2005 Beiträge: 2886
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Verfasst am: 20.07.07, 21:21 Titel: |
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Schon mal mitgestoppt?
Bei der Sportschau ist mir die Menge übrigens auch schon aufgefallen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die ARD sich da - zumindest zu dieser Sendezeit - an ziemlich genau 11 Minuten und 59 Sekunden pro Stunde rantastet.
Hinweise aufs eigene Programm, Trailer, Vor-/Abspann der Werbung, weiterführende abgeleitete Materialien usw. (siehe §15(4) RStV) sind ja bei den "zwanzig Prozent einer Stunde" (§15(3) RStV) nicht mit einzurechnen. Und wenn in den Sendungen vor und nach der Sportschau gar keine Werbung kommt? Dann dürfte deren "Budget" mit in diese Sendestunde reingerechnet werden, was nach meinem Verständnis (leider) 12 völlig korrekte Werbeminuten in der gut halben(?) Stunde Sportschau bedeuten würde. Oder irre ich mich da?
Nerven tut's natürlich allemal, klar.
Gruß
Rena _________________ The angels have the phone box |
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Michael348 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.07.2007 Beiträge: 33
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Verfasst am: 02.08.07, 15:54 Titel: |
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Hallo!
Die GEZ ist ein bürokratisches Monster das der dumme Michel bezahlen darf!
Es ist in keiner Weise nachvoziehbar weshalb diese Gebühren bezahlt werden!
Sämtliche Private finazieren sich über Werbeeinahmen und Sie kommen trozdem auch in einer gewissen Weise der Informationspflicht nach!
Sicherlich haben Sie keinen Bildungsauftrag wie die Öffentlichen!
Nur der den nicht will sollte gefälligst auch nicht dafür bezahlen müseen!
Das ist das gleiche Problem wie bei den Schornsteinfegern jedes Jahr kommen Sie ins Haus und überprüfen die Heizungsanlage, obowhl Sie vom Heizungsfachmann jedes Jahr überprüft wird!
MFG
Michael |
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Andreas Hüttig FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 11.07.2007 Beiträge: 899
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Verfasst am: 02.08.07, 16:20 Titel: |
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| Soll das ein Beitrag zum Thema "Recht" (Thema dieses Forums) sein? |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 02.08.07, 17:56 Titel: |
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| Michael348 hat folgendes geschrieben:: | | Sie kommen trozdem auch in einer gewissen Weise der Informationspflicht nach! | Der war gut - meine Nachbarn haben sich massiv beschwert, weil ich so lange und so laut gelacht habe!
| Michael348 hat folgendes geschrieben:: | | Nur der den nicht will sollte gefälligst auch nicht dafür bezahlen müseen! | Bedauerlicherweise bräuchten häufig gerade diejenigen am nötigsten Bildung, die sich am heftigsten dagegen wehren...  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Michael348 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.07.2007 Beiträge: 33
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Verfasst am: 03.08.07, 08:47 Titel: |
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Hallo Biber!
Nun ja Bildung im eigentlichen Sinne ist das sicherlich nicht, aber dafür gibt es andere Medien (Zeitung, Internet, usw.)!
Bei denen kann ich dafür frei wählen, wenn ich Sie den will das ich dafür bezahle!
Bei der GEZ bin ich Zwangsmitglied wenn ich nur einen Radio oder einen Fernseher in der Wohung stehen habe! Etwas was keiner wohl begreifen kann auch wenn er nur einen Realschulabschuss hat und einen Beruf erlernt hat! Was sicherlich die Mehrheit in diesem schönen Land ist!
MFG
Michael |
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Michael348 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.07.2007 Beiträge: 33
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Verfasst am: 03.08.07, 08:54 Titel: |
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Ausserdem stellt sich mir die Frage wenn die Öffentlichen einen Bidlungsauftrag haben warum dieser dann für die die Ihn scheinbar nötig haben nicht kostenfrei zugänglich ist!
Ist das kein Grundrecht für die Sonderschüler und die ohne Schulabschluss! |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 03.08.07, 10:22 Titel: |
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| Michael348 hat folgendes geschrieben:: | | Ausserdem stellt sich mir die Frage wenn die Öffentlichen einen Bidlungsauftrag haben warum dieser dann für die die Ihn scheinbar nötig haben nicht kostenfrei zugänglich ist! |
Sie haben auch ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, trotzdem kostet das Krankenhaus und der Arzt Geld.
Und wovon sollten sich denn die ÖR finanzieren? Aus der leeren Luft? Wenn sie schon einen Bildungsauftrag vom Staat haben, dann müssen sie auch auf den Staat zurückgreifen können.
Die Motivation ist doch klar: wer garantiert dem Staat, daß die Privaten ab morgen nicht nur noch 24 Stunden Telefon-Quiz, Soaps und Softpornos senden? Dann stünde der Staat dumm da mit seinem "Bildungsauftrag", wenn er sich darauf verläßt, die Privaten würden das schon alles selber erledigen.
| Michael348 hat folgendes geschrieben:: | | Etwas was keiner wohl begreifen kann auch wenn er nur einen Realschulabschuss hat und einen Beruf erlernt hat! |
Eine ganz schön arrogante Meinung haben Sie von Realschülern. Ich denke, jeder Grundschüler versteht, daß GEZ-Gebühren keine Nutzungsgebühr, sondern die allgemeine Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens sind (so das BVerfG).
Eine "Fernsehsteuer", wenn Sie so wollen. Und Steuern, die nutzungsunabhängig sind, gibt es auch einige.
Auch Ihnen sage ich: wenn Sie mit der GEZ nicht einverstanden sind, gehen Sie zu Ihrem Bundestagsabgeordneten, engagieren Sie sich politisch oder was immer Sie sonst für Freiheiten in einer Demokratie haben. Aber in Foren rumzujammern über die böse Ungerechtigkeit und die "Sinnfreiheit", das bringt niemanden weiter. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 03.08.07, 11:42 Titel: |
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Zitat Michael348
Sämtliche Private finazieren sich über Werbeeinahmen und Sie kommen trozdem auch in einer gewissen Weise der Informationspflicht nach!
Ja, in etwa so wie die..... wie nannte sie Kommissar Stöwer sie im "Tatort" immer....BLÖD-Zeitung  _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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Andreas Hüttig FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 11.07.2007 Beiträge: 899
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Verfasst am: 03.08.07, 13:12 Titel: |
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| Michael348 hat folgendes geschrieben:: | Ausserdem stellt sich mir die Frage wenn die Öffentlichen einen Bidlungsauftrag haben warum dieser dann für die die Ihn scheinbar nötig haben nicht kostenfrei zugänglich ist!
Ist das kein Grundrecht für die Sonderschüler und die ohne Schulabschluss! |
Wer sie nicht bezahlen kann, muß sie nicht bezahlen. Es wird also niemand von dem Bildungsangebot ausgeschlossen, nur weil er kein Geld hat.
| Zitat: | | Eine "Fernsehsteuer", wenn Sie so wollen. Und Steuern, die nutzungsunabhängig sind, gibt es auch einige. |
Gibt es auch welche, die besitzabhängig aber nutzungsunabhängig sind? Weil z.B. bei der KFZ Steuer ist es doch so, das ich ein Auto haben kann, aber es nicht anmelden muß. Einen Hund (Hundesteuer) kann man relativ schlecht "ausstellen".
Und wieso ist das keine wirkliche Steuer? Wenn der Staat eine Pflicht zur Bildung hat, diese erfüllen will und dafür Geld braucht, dann kann er doch auch Steuern direkt verlangen und nicht den "Umweg" über die GEZ gehen. |
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roebuck Interessierter
Anmeldungsdatum: 03.08.2007 Beiträge: 7
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Verfasst am: 03.08.07, 13:24 Titel: |
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| Die GEZ-Gebühren sind keine Steuern. Steuern werden zur allgemeinen Deckung des staatlichen Finanzbedarfes erhoben undsind nicht zweckgebunden. Die GEZ-Gebühren sind dagegen eine Geldleistung für die Inanspruchnahme einer bestimmten Leistung und dürfen nur zweckgebunden, d.h. nur zur Finanzierung des staatlichen Rundfunks, verwendet werden. Dementsprechend müssen auch nur Besitzer eines Empfangsgerätes zu diesem Finanzierungszweck beitragen und nicht, wie bei den Steuern, jedermann. |
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Andreas Hüttig FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 11.07.2007 Beiträge: 899
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Verfasst am: 03.08.07, 13:31 Titel: |
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| roebuck hat folgendes geschrieben:: | | Die GEZ-Gebühren sind keine Steuern. Steuern werden zur allgemeinen Deckung des staatlichen Finanzbedarfes erhoben undsind nicht zweckgebunden. Die GEZ-Gebühren sind dagegen eine Geldleistung für die Inanspruchnahme einer bestimmten Leistung und dürfen nur zweckgebunden, d.h. nur zur Finanzierung des staatlichen Rundfunks, verwendet werden. Dementsprechend müssen auch nur Besitzer eines Empfangsgerätes zu diesem Finanzierungszweck beitragen und nicht, wie bei den Steuern, jedermann. |
Und was unterscheidet jetzt die "Fernsehsteuer" GEZ von der KfZ-Steuer? Also nicht, was sie faktisch unterscheidet, sondern was sie grundsätzlich unterscheidet, damit man diese Unterscheidung überhaupt macht. Also was spricht dagegen die KfZ-Steuer als "TÜV-Gebühr" einzutreiben oder die GEZ-Gebühr als "Rundfunksteuer"? |
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