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A bekommt einen Anruf von B. B biete telefonisch einen Eintrag in die deutschen Werbesperrlisten an. A gibt seine Konto Nr. an.
Ist der Vertrag rechtverbindlich geschlossen worden. Wie kann B einfach von As Konto abbuchen, nur Aufgrund einer mündlichen Zusage?
Ist der Vertrag sittenwidrig, kann das 14tägige Widerspruchsrecht in Anspruch genommen werden. Gibt es weitere Sachverhalte zu beachten?
Danke
Gruss
Mündliche Verträge gelten ebenso wie schriftliche Verträge. Bei mündlichen Verträgen ist die Beisführung im Falle des Falles nur durchaus schwieriger.
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