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Werbesperrlistenvertrag

 
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justice10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 20.07.07, 19:00    Titel: Werbesperrlistenvertrag Antworten mit Zitat

A bekommt einen Anruf von B. B biete telefonisch einen Eintrag in die deutschen Werbesperrlisten an. A gibt seine Konto Nr. an.
Ist der Vertrag rechtverbindlich geschlossen worden. Wie kann B einfach von As Konto abbuchen, nur Aufgrund einer mündlichen Zusage?
Ist der Vertrag sittenwidrig, kann das 14tägige Widerspruchsrecht in Anspruch genommen werden. Gibt es weitere Sachverhalte zu beachten?
Danke
Gruss
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Algenfee
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 20.07.07, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Mündliche Verträge gelten ebenso wie schriftliche Verträge. Bei mündlichen Verträgen ist die Beisführung im Falle des Falles nur durchaus schwieriger.
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