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Verfasst am: 20.07.07, 20:10 Titel: Geschädigter will nicht mehr auf Haftpflicht warten
Guten Tag
folgendes Porblem:
Mein sohn hat beim fussballspiel am 12.06.07 einem mann die brille kaputt geschossen.wir tauschten dann die adressen.leider hatte mein versicherungsmann erst am 28.06.07 zeit.wir haben alles geregelt und sind bis zum14.07.07 in den utrlaub gefahren. am 17.06.07 kam dann ein schreiben, dass wir irgendwas vergessen haben auf dem formular.das haben wir dann auch geregelt und wir sollten einen scheck kriegen, der bis heute noch nicht eingetroffen ist.
heute am 20.07.07 ruft der geschädigte an und meinte dass er ohne brille kein autofahren darf und kopfschmerzen und so weiter.....
er meinte wenn das bis montag kein geld hat, schaltet er seinen anwalt gegen mich.unter der service nummer der versicherung melden sich leute die kein zugrif auf diese daten haben.mein versicherungsmann ist auch nicht da.
jetzt wollte ich fragen, ob er es mit dem anwalt zu irgendetwas bringt, also bei mir jetzt?
darf er überhaupt so eine forderung an MICH (eig. müsste er doh gegen die versicherung klagen) stellen?
ich bin ja nicht schuld dran dass es solange dauert, aber er will mir nicht einmal zuhören.
muss ich angst haben, dass er irgendetwas gegen mich durchsetzt?
danke im voraus
mfg
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 20.07.07, 21:22 Titel:
Hallo,
erste Bürgerpflicht: bleiben!
Dem Geschädigten mitteilen, daß die Versicherung informiert wurde.
Evtl. Schreiben sofort an die Vers. weiterleiten und ggfs. den Anwalt informieren. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
der geschädigte bekommt von allen sachen sofort bescheid....er will halt nur nicht mehr warten.
darf ich das also übersetzen mit : völlig schwachsinnig von seiner seite aus ansprüche an mich zu stellen ?
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 20.07.07, 21:31 Titel:
Hallo,
wichtig ist nur, daß nicht in das Regulierungsgeschehen der Versicherung seitens des Versicherten eingegriffen wird.
Es wurde ja bereits mitgeteilt, daß der Schaden durch die Vers. reguliert werden soll. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
ich verstehe ihn ja auch....ist ja nicht so dass er mir auf die nerven geht....ich habe verständnis,aber ich kann nichts dafür....soll er doch gegen die versicherung klagen.
ich verstehe ihn ja auch....ist ja nicht so dass er mir auf die nerven geht....ich habe verständnis,aber ich kann nichts dafür....soll er doch gegen die versicherung klagen.
Nicht die Versicherung hat den Schaden angerichtet, sondern der Sohn. Und "für den" kannst Du ja etwas.
Der Geschädigte hat das Recht, sich gegen den Schädiger (ohne seine gesetzlichen Vertreter) zu wenden, ob der nun eine "gute", eine "schlechte" oder gar keine Haftpflicht hat, kann dem Geschädigten völlig egal sein.
Der Geschädigte ist ja ebenfalls, um es mit Deinen Worten zu sagen, "nicht schuld dran dass es solange dauert". _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
es tut mir sehr leid was euch passiet ist! Erstmal: ich denkenciht das du noch weitermit ihm verhandelnsolltest.Je maher du schreibst oder redest desto schwerer wird das ganze.
Du hast getan was du tun mußt und damitgeht die Sache ihren gang. Dich trifftkeineSchuld, du bist versichert. Wennder Kerl seine Brille braucht was auch zu verstehen ist, dann soll er den Schaden reparieren lassen,so sit es auchüblich, unddann die rechnungandie Versicherung oder andich und du leitestweiter.
mach dir keien Sorgen, dir wird dancihts passieren.
Was so eien Spießigkeit soll regtmich viel mehr auf. Mein Sohn spielt auch Fußball und wenn da im Spiel ein Ball das publikum trifft, dann ist es Mitschuld desjenigender da am Rand steht.Ist einfach Risiko! duhilfst ja nununddamit sollte der Typ zufriedensein. Schlimm da so ein deutsches Meckertheater draus zu machen.
Mein großer Sohnist neulich vo einem Van-fahrer angefahrenworde,sein rad hat totalschden.ich habe ganz ruhigmit dem typen verhandelt, Schätzung durch den Fachmann angeleiert, der stellt fest das die Reparatur die Summe eines neuen Rades überschreitet.
Habe also ein neues gekauft, im Rahmen des nötigen,also nicht zu teuer, ich nutz keinen aus. Ich schickte ihm die Rchnung, er hat sofort bezahlt.So geht es auch!
Alles Gute für dich, ich drück die Daumen!
Wühlmaus
ich habe doch alles getan was ich tun konnte.
ich telefoniere fast täglich mit der versicherung.also warum wendet er sich mit seinen drohungen an die versicherung.ich kann ihm leider nicht mehr weiterhelfen.und aus eigener tasche kann ich mir das nicht leisten....
könnte er sich nicht schon einmal die brille anfertigen lassen?
er hat ja ne brillenversicherung....
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 23.07.07, 12:12 Titel:
Hallo,
bitte mal §§ 5 und 6 der AHB lesen, dann sollte klar sein, was ich meine.
Der Anspruchsteller wird inzwischen sicherlich einen Fragebogen von der Vers. erhalten haben.
Vielleicht liegt dieser noch nicht bei der Vers. vor.
Auch der Hinweis, daß eine 'Brillenversicherung' beim Geschädigten besteht ist eine Info, die ich an die Vers. weitergeben würde, sofern nicht bereits geschehen.
Ggfs. wäre diese Vers. vorrangig in der Leistungspflicht. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Man sollte noch mal ganz klar den Unterschied zwischen einer KFZ-Haftpflicht und einer Privathaftpflicht deutlich machen.
Bei der KFZ-Haftpflicht hat der Geschädigte einen direkten Anspruch, den er auch gegen die KFZ-Haftpflicht einklagen kann.
Bei der Privat-Haftpflicht gibt es keinen direkten Anspruch. Der Geschädigte hat einen Anspruch auf unverzügliche Regulierung seines Schadens durch den Schädiger. Wenn der Schädiger dies nicht innerhalb gesetzter Frist macht, hat er die Anwaltskosten als Verzugsschaden zu tragen. Dabei ist es erst mal egal, ob er nicht zahlt, weil die Haftpflicht nicht zahlt oder weil ihm sein Prortmonaie geklaut wurde. "Geld hat man zu haben".
Wenn die Haftpficht schuld ist an der Verzögerung, dann muss sie unter Umständen auch den Verzugsschaden in Form der Anwaltskosten begleichen.
Eine Brillenversicherung des Geschädigten schränkt seine Ansprüche nicht ein. Wenn er diese Versicherung in Anspruch nimmt, dann würde diese Versicherung Regress nehmen. Ob im Rahmen der Schadensminderungspflicht die hierdurch entstehende Verzögerung provoziert werden muss, wage ich zu bezweifeln... _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
"Der Geschädigte hat einen Anspruch auf unverzügliche Regulierung seines Schadens durch den Schädiger. Wenn der Schädiger dies nicht innerhalb gesetzter Frist macht, hat er die Anwaltskosten als Verzugsschaden zu tragen. Dabei ist es erst mal egal, ob er nicht zahlt, weil die Haftpflicht nicht zahlt oder weil ihm sein Prortmonaie geklaut wurde. "Geld hat man zu haben". "
Das ist schlicht und ergreifend falsch! Vielmehr wird die private Haftpflichtversicherung erst einmal prüfen, ob es überhaupt ein Haftpflichtfall ist und ggf. auch Ansprüche abwehren. Das scheint in dem geschilderten Fall zwar unwahrscheinlich, aber eine Vorauszahlung könnte dann riskant sein, wenn dem Geschädigten ein Mitverschulden anzurechnen ist. Aus dem Schreiben geht nicht hervor, unter welchen Umständen die Brille kaputt ging. Wenn sich das Ganze am Rande eines Fußballfeldes abgespielt hat, könnte der Geschädigte sogar auf seinem Schaden sitzen bleiben.
Im übrigen ist das eher etwas für das Versicherungsrecht!
Ich glaube schon, dass die Aussage stimmt. Selbst wenn die Haftpflichtversicherung die Ansprüche abwehrt, kann der Geschädigte seinen Anspruch gegen den Schädiger geltend machen.
Ich denke es ist so wie Milo geschrieben hat. In erster Linie haftet der Schädiger (er muß ja nicht Haftpflicht versichert sein) und hat somit auch die Pflicht, den Schaden unverzüglich zu regulieren. Wenn er dies nicht macht, kann der Geschädigte auch per Anwalt sein Recht einfordern. Ob es ihm gelingt ist eine andere Frage. Im ungünstigsten Fall muß der Schädiger den Schaden bezahlen und bekommt sein Geld von der Versicherung nicht zurück. Nur weil die Versicherung nicht zahlt, heißt das nicht, dass der Geschädigte keinen Anspruch hat (auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering sein dürfte).
Ich denke auf jedem Fall, dass der Geschädigte sich nicht auf die lange Bank vertrösten lassen muß, wenn die Versicherung nicht schnell bezahlen will/kann.
Noch eine Anmerkung an Realplaja
Zitat:
ich kann ihm leider nicht mehr weiterhelfen.und aus eigener tasche kann ich mir das nicht leisten....
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