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Ferienwohnung, angeblich kein Vertrag

 
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Mathias75
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 1
Wohnort: 04827 Machern

BeitragVerfasst am: 22.07.07, 11:07    Titel: Ferienwohnung, angeblich kein Vertrag Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

folgender (fiktiver) Fall:
M bucht bei V per Internet eine Ferienwohnung. V übersendet daraufhin einen Mietvertrag mit der Bitte, diesen unterschrieben zurückzusenden (oder zu faxen) und ca. 5% Anzahlung zu leisten. M tut dies korrekt (hat aber leider keinen Nachweis mehr, dass er das Fax abgeschickt hat).

Laut Vertrag ist die Restsumme ca. 14 Tage vor Mietbeginn zu überweisen, V wird dann den Schlüssel schicken. M überweist nun die Restsumme und fragt eine Woche später per E-Mail, ob das Geld eingegangen ist und wann die Schlüsel kommen. Darauf antwortet V, er hätte gar keinen unterschriebenen Vertrag erhalten und die Wohnung ist nun somit anderweitig vermietet.

Welche Rechte außer der Rückforderung der bezahlten Miete und Anzahlung hat M nun? Kann man allein aus der überwiesenen Anzahlung, auf die seitens V nie eine Reaktion (bspw. "Wo bleibt denn der Vertrag?") kam, vom Zustandekommen des Mietvertrages ausgehen, auch wenn M keinen Nachweis hat, dass er den unterschriebenen Vertrag korrekt abgeschickt hat? Könnte M hier Schadenersatz geltend machen? Immerhin ist es praktisch unmöglich, eine Woche vor Urlaubsantritt bspw. auf Rügen noch eine gleichwertige Ferienwohnung zum selben Preis zu bekommen.

Danke für Eure Meinungen!

Mathias
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 22.07.07, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Dies ist eine Frage vom Mietrecht und fällt nicht unter Reiserecht.

Gruß
Peter
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leonard
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 23.07.07, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Mathias,

wenn Sie ein Fax geschickt haben, dann besteht die Möglichkeit sich durch den Faxprovider eine Kopien eines Sendeprotokolls anfertigen zu lassen.

Ich denke, dass die Beweispflicht für die Sendung bei Ihnen liegt. Wäre wahrscheinlich besser gewesen, nach der geleisteten Anzahlung mal kurz beim Vermittler nachzufragen, ob es so alles in Ordnung gewesen ist.

Bei einer stationären Vermittlung (Reisebüros, Agenturen u.s.w.) wäre etwas anderes, weil die Verantwortung nach Ihrer Anmeldung hier gelegen hätte.

M. E. ersetzt Ihre Zahlung einen Mietvertrag nicht. Auch wenn Sie nachweisen können, dass Ihre Anmeldung gesendet haben, bedeutet nicht, dass diese Sendung auch angekommen ist. Deswegen werden online Bestellungen zur Sicherheit auch kurz per E-Mail bestätigt. Zusätzlich werden Irrtümer durch den Vermittler oder/und Vermieter nicht ausgeschlossen und Preisangebote bleiben in der Regel bis zum endgültigen Abschluss unter Vorbehalt und können bis zu einer bestimmten Frist mit bestimmten Voraussetzungen geändert werden.

Daher bin ich der persönlichen Meinung, dass eine juristische Auseinandersetzung in ihrem Fall kaum Erfolg haben kann.

Merke: Das ist einfach meine Meinung, sonst empfehle ich eine rechtliche Beratung.
_________________
LG Leonardo
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