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Grund und Boden verschenkt - Wohnung aber überteuert. AfA ?

 
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Herbert K
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2006
Beiträge: 67
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.08.07, 10:34    Titel: Grund und Boden verschenkt - Wohnung aber überteuert. AfA ? Antworten mit Zitat

Folgende fiktiver Sachververhalt :

Verkäufer Gutmensch verkauft seine Eigentumswohnung an Herrn Cleverle für 99.999€ und den dazugehörigen Bodenanteil für 1€.

Herr Cleverle vermietet diese Wohnung und möchte nun die AfA von 2,5% ( Altbau) auf den im Kaufvertrag ausgewiesenen Betrag in H.v. 99.999€ anwenden.

Das Finanzamt widerspricht aber dieser Kalkulation und möchte den Bodenwert nach der Bodenrichtwerttabelle bestimmen und die Abschreibungen stark kürzen.

Es ist davon auszugehen dass die Vertragspartner sich nicht näher kennen.

Ist es rechtmäßig dass das Finanzamt den bezahlten Preis ignoriert und den Abschreibungen stark vermindert ?

Danke für eure Antworten !
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*Clematis*
Gast





BeitragVerfasst am: 06.08.07, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
....

2. Dabei ist eine von den Vertragsparteien vorgenommene Aufteilung des Kaufpreises auf einzelne Wirtschaftsgüter grundsätzlich der Besteuerung zugrunde zu legen (Anschluss an BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 86/97, BFHE 193, 326, BStBl II 2001, 183), wenn die Voraussetzungen für die Annahme einer Scheinvereinbarung oder eines Gestaltungsmissbrauchs nicht gegeben sind."

BFH Urteil vom 18.01.2006 - IX R 34/05 (NV) (veröffentlicht am 02.08.2006)


Zitat:
Besteht das erworbene Vermögen (hier: Eigentumswohnung) aus unterschiedlichen Wirtschaftsgütern (WG) (hier: Grund und Boden sowie Gebäude), so ist eine von den Vertragsparteien vorgenommene Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf die unterschiedlichen WG grundsätzlich der Besteuerung zugrunde zu legen, solange dagegen keine nennenswerten Bedenken bestehen."

BFH Beschluss vom 24.01.2007 - IX B 84/06 (NV) (veröffentlicht am 04.04.2007)


Und das ist hier wohl gegeben, ausser es lässt sich beweisen, dass der Grund tatsächlich nur 1 € wert ist....
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