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Gewerbe aus dem Ausland, aber in Deutschland - wie richtig?

 
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eobane
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 17.07.07, 16:04    Titel: Gewerbe aus dem Ausland, aber in Deutschland - wie richtig? Antworten mit Zitat

Hallo,

also wie der Titel schon vielversprechend sagt, habe ich folgende Frage:

Wenn man sich momentan im nicht-europäischen Ausland befindet und da auch noch ca. 1,5 Jahre bleibt, ist es dann möglich ein Gewerbe in Deutschland zu betreiben und wenn ja, unter welchen rechtlichen Bedingungen?

Eckdaten:
Gewerbe: Internethandel / Online-Shop
Import der Artikel ist von Deutschland her erlaubt - der Zoll verlangt halt nur Einfuhrsteuer
Impressum / Firmensitz: würde deutsche Anschrift angeben, da deutscher Staatsbürger und auch weiterhin in Deutschland gemeldet.

Fragen:
Gewerbeschein in Deutschland oder/und im betreffenden Ausland nötig?
Besteuerung würde über Deutschland laufen?
Was sagen Arbeitsamt und Krankenkasse (wobei man momentan von beiden abgemeldet ist)


Ich hoffe ich bin im richtigen Thread und danke schon mal für Hinweise aller Art!

LG
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eobane
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 21.07.07, 06:17    Titel: Antworten mit Zitat

Weiß niemand einen Rat bzw. wo ich eventuell Hinweise bekommen könnte?
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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 23.07.07, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

Morgen. Besteuerung hängt u.a. davon ab, wo die Person ihren Wohnstizt oder gewöhnlichen aufenthaltsort hat. Ggf. ist das im DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) mit dem jeweiligen Land geregelt.

Empfehlung für weitere Vorgehensweise:
unter ... (den Link darf ich leider nicht angeben) einen Anwalt fragen. Für 50€ sollte eine brauchbare Antwort kommen. Es gibt unterschiedliche Portale mit Online-Rechtsberatung. Ist relativ günstig.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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