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Bewirtungsstand: ja oder nein?

 
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manu-84
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.07.07, 13:55    Titel: Bewirtungsstand: ja oder nein? Antworten mit Zitat

hallo zusammen,

firma xxx hat einen lizenz-bewirtungsvertrag für ein festival zum verkauf ihrer speißen abgeschlossen.

Der Vertrag beinhaltet folgendes:

§ 04 Standrechte
Der Bewirter erhält die Genehmigung/Lizenz sämtliche anwesenden Personen auf dem
gesamten Festival-Gelände mit Speisen zu versorgen... (Standmiete, etc...)

Als Gegenleistung hat der Bewirter die Genehmigung Speisen, die nach Absprache mit
dem Veranstalter ausgewählt wurden, an die anwesenden Gäste der Veranstaltung, zu
verkaufen. Der Veranstalter vergibt kein Exclusiv-Recht, versichert aber in Größe und
Form maximal vier weitere Stände zur Bewirtung (Mitanbieter) zuzulassen.
Der Veranstalter versichert, in der Lizenzvergabe, keinen weiteren Anbieter zuzulassen,
der Produkte gleichen Stils, Art und Güte anbieten darf. (Wettbewerber)...


im vorfeld hat sich nun herrausgestellt, dass es doch weitere fünf stände geben soll:
insgesamt dabei: döner, pizza, nudeln, asiatisch, hamburger und eine cafeteria

nun meine frage:

zählt die cafeteria als bewirtungsstand oder nicht? nach aussage des veranstalters der
firma xxx gegenüber: "die caferiea steht ausserhalb der konkurrenz, da sie kaffe,
und süsses anbietet und wird somit nicht als bewirtungsstand annerkant"

bin auf eure antworten gespannt.

vielen dank,,

manu-kf
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 25.07.07, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Die Auslegung des Veranstalters kann schon passen. Der Vertrag bezieht sich offensichtlich auf die Ausgabe von Speisen.

Insofern nimmt die Cafeteria eine Sonderstellung ein.
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manu-84
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.07.07, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

ja schon, aber sobald der stand dann auch kuchen crepes oder ähnliches verkauft. das muss doch dann auch als bewirtungsstand zählen. oder täusche ich mich da????
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