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Betreuerentscheidung in Konkurrenz zur ärztl. Verordnung
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

die_renate hat folgendes geschrieben::
@ pOtH

Dann würde ich mich mal an das vom Vormunschaftsrichter Geschriebene und nicht an das vom Arbeitgeber Gesagte halten und ggf. den Anordungen der Betreuer - soweit rechtmäßig - Folge leisten, um nicht selbst haft- und vielleicht strafbar zu werden!

Nach diesem Forum-Wissen ist jetzt ja eine Ausrede (der AG hat gesagt) so generell nicht mehr stichhaltig ...

Moment, zur rechtlichen Einordnung von Weisungén des Arbeitgebers habe ich nichts gesagt!
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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die_renate
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 118
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
die_renate hat folgendes geschrieben::
@ pOtH

Dann würde ich mich mal an das vom Vormunschaftsrichter Geschriebene und nicht an das vom Arbeitgeber Gesagte halten und ggf. den Anordungen der Betreuer - soweit rechtmäßig - Folge leisten, um nicht selbst haft- und vielleicht strafbar zu werden!

Nach diesem Forum-Wissen ist jetzt ja eine Ausrede (der AG hat gesagt) so generell nicht mehr stichhaltig ...

Moment, zur rechtlichen Einordnung von Weisungén des Arbeitgebers habe ich nichts gesagt!

Okay. Und wie puzzelt man bitte und aber das für pOtH jetzt alles rechtlich einigermaßen richtig zusammen?
_________________
Liebe Grüße! die_renate
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

mein vorgesetzter sagt mir - ohne ärtzliche verordnung werden keine medikamente ausgegeben, weder irgendwelche freien verkäuflichen salben, apothekenpflichtige noch verschreibungspflichtige medikamente -. dies hat den hintergrund das ein arzt das schaden/nutzen risiko besser abschätzen kann u. die wirkung/nebenwirkungen von medikamenten kennt.

Zitat:
Wenn die Anweisungen des Sohns allerdings erkennbar dem Wohle des Betroffenen zuwiderlaufen, kann das Heim das Amtsgericht informieren. Das Amtsgericht wird dann prüfen, ob der Betreuer noch geeignet ist, was dann der Fall sein kann - aber nicht muss! - wenn er ohne erkennbaren Grund von ärztlichen Empfehlungen abweicht (s. § 1901 BGB). Der Betreuer kann dann entlassen werden, § 1908b BGB).


u. da ich mittlerweile gelernt habe "alles" (pädagogisch) zu begründen sehen wir das mal aus sicht des "heimes". z.b. könnte dieses argumentieren das weder ein betreuer noch ein angehöriger das wissen um ein medikament b.z.w die medikamentenunverträglichkeit untereinander hat u. somit die entscheidung über art u. umfang der medikamentösen behandlung dem arzt überlassen sollte.

wenn ein betreuer die gesundheitsfürsorge inne hat habe ich es bisher nur erlebt das dieser entscheidung bei medizinischen eingriffen b.z.w impfungen hatte. es gab bisher nur wenige fälle wo ein angehöriger entscheidungen "selbst" treffen u. eigenmächtig "verordnungen" geben wollte (ohne hinzuziehen eines arztes).
fakt ist:. zuhausse pfeife ich mir auch eine kopfschmerztablette rein wenn ich kopfschmerzen habe ABER hier geht es um das menschenleben von anderen, mir anvertrauten, hier spiele ich nicht gott od. lasse es von "angehörigen" spielen.
außerdem muss man hier ganz klar unter "berufsbetreuern" u. angehörigen unterscheiden denn während ein berufsbetreuer an die ganze "sache" nüchtern herangeht sind angehörige viel emotionaler. ich will es ihnen auch garnicht übel nehmen aber an den von mir geschilderten vorfällen sieht man das es hier um menschneleben gehen kann u. nicht um irgendein handy das man in polen genauso wie in D zusammenschrauben kann. hier geht es keinesfalls um recht haben u. bekommen sondern um menschenleben.

noch eine kleine anekdote:.
die eltern (gesetzliche betreuer) gehen mit ihrer tochter zum arzt u. teilen dem pflegepersonal mit das fr. x um 21uhr eine windel angezogen bekommt u. diese bis zum nächsten morgen nicht mehr gewechselt werden soll. fr. x soll dadurch ermöglicht werden nachts durch zu schlafen, dies hätte der arzt so gesagt. bsiher wurde regelmäßig nachgesehen ob ein windelwechsel nöitg ist u. ggf. die windel gewechselt.
da bei einer windel niemand eine verordnung sehen will wird dies so gehandhabt BIS fr. X einen dekubitus hat u. man mit dem arzt darüber spricht u. auch äußert das es zu erwarten gewesen sei. der arzt sagte niemals eine solche aussage getroffen zu haben!


ps:. es geht in folgendem thread zwar um verordnungen im kindergarten aber sinngemäß ist es das gleiche thema.
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=138517
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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