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Verfasst am: 27.07.07, 23:52 Titel: Rücktritt durch Krankheit
A hat eine Ferienwohnung angemietet muß die reise kurzfristig durch eine Krankheit absagen . Was kann der Vermieter an ausgleich verlangen .
Gibt es in einem solchen Fall feste Sätze odernicht. _________________ Bin Rechtlich ein neuer Mensch und freue mich über jede Antwort die der Gerechtigkeit Dient.
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