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Kosten Pflegeheim, Wieviel darf man behalten

 
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tennessee
Gast





BeitragVerfasst am: 29.12.04, 13:04    Titel: Kosten Pflegeheim, Wieviel darf man behalten Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

mein Vater ist ein Pflegefall und muss eventuell bei verschlechterung seines Zustandes in ein Heim. Nun habe ich die Frage wie das mit den Kosten aussieht.

Wieviel Geld darf meine Mutter und ich besitzen wo uns nicht weggenommen werden kann? Falls meine Mutter gar nichts besitzen darf, würde es dann helfen die Gelder auf mich umzuschreiben?

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Gast






BeitragVerfasst am: 29.12.04, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Zunächst muss der Betroffene selbst sein Einkommen und falls dieses nicht ausreicht,gegebenenfalls sein Vermögen für die Pflege und Unterkunft einsetzen. Wenn das Einkommen (Rente etc.) nicht ausreicht, und das Vermögen verbraucht ist, muss der Betroffene ergänzende Heimhilfe beantragen. Bei der Prüfung der Bedürftigkeit kann dem Betroffenen ein Schonvermögen (wenn er Rentner ist) nach augenblicklicher Gesetzeslage in Höhe von 2558,00 € für sich behalten (Rentnern steht die doppelte Schonsumme zu).
Wenn er Heimhilfe erhält, verbleibt ihm ein Taschengeldanspruch in Höhe von (momentan) 88,80 €. Die zur Zeit Hilfeempfängern gestatteten 5 % der eigenen Rente, die eingesetzt werden muss, bis maximal 44,40 € zusätzlich, werden Neuhilfeampfängern ab dem 01.01.2005 nicht mehr zugesprochen.
Das Sozialamt, Abteilung Heimhilfe, prüft zuerst die Bedürftigkeit, und dann einen eventuellen Anspruch gegen die Ehefrau und Kinder.
Die Verpflichteten müssen dem Sozialamt gegenüber die eigenen Vermögensverhältnisse offenlegen. Aus diesen werden individuelle Vermögensgrenzen errechnet, die unantastbar sind.
Es wird auch geprüft, ob Vermögensverschiebungen aus dem Vermögen des Bedürftigen erfolgt sind. Diese werden bei Bedürftigkeit des Betroffenen vom Sozialamt vom Begünstigten zurückgefordert. Die Banken und Geldinstitute sind zur Offenlegung der Kontenbewegungen gesetzlich verpflichtet.
Es gilt in unserem Staat das Prinzip der Eigenversorgung. Dafür ist das eigene Vermögen einzusetzen. Es ist auch nicht einzusehen, dass, bei der von Ihnen erfragten
"Vermögenssicherung" für den Betroffenen die Allgemeinheit aufkommen soll, da er ja augenscheinlich sich selbst erhalten kann.
Was Sie erfragen ist schlicht Sozialbetrug!
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