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Anwaltshonorar als Auslagenersatz im Verwarnungsverfahren

 
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rocker
Gast





BeitragVerfasst am: 29.12.04, 15:13    Titel: Anwaltshonorar als Auslagenersatz im Verwarnungsverfahren Antworten mit Zitat

Hallo,
kann ein im Verwarnungsverfahren angefallenes Anwaltshonorar von der Behörde ersetzt verlangt werden, wenn die Verwanung zu Unrecht erfolgte oder ist dies nur möglich, wenn ein Bußgeldbescheid ergangen ist?
Danke
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 29.12.04, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

NEIN
Im Verwarnungs erfahren gibt es keine Erstattung der Anwaltskosten.
Im Bußgeldverfahren auch nur, wenn die Vertretung durch den Anwalt notwendig war - ein "ich weiß nicht wer gefahren ist" reicht dazu nicht aus - das kann man nämlich auch ohne Anwalt sagen

Gruß
HaWeThie
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