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Verfasst am: 29.12.04, 15:13 Titel: Anwaltshonorar als Auslagenersatz im Verwarnungsverfahren
Hallo,
kann ein im Verwarnungsverfahren angefallenes Anwaltshonorar von der Behörde ersetzt verlangt werden, wenn die Verwanung zu Unrecht erfolgte oder ist dies nur möglich, wenn ein Bußgeldbescheid ergangen ist?
Danke
NEIN
Im Verwarnungs erfahren gibt es keine Erstattung der Anwaltskosten.
Im Bußgeldverfahren auch nur, wenn die Vertretung durch den Anwalt notwendig war - ein "ich weiß nicht wer gefahren ist" reicht dazu nicht aus - das kann man nämlich auch ohne Anwalt sagen
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