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Verfasst am: 23.07.07, 15:28 Titel: Aus Schusseligkeit keine Umsatzsteuer abgeführt - und jetzt?
Hallo,
also mal angenommen ... man ist in steuerlichen Dingen ein bisschen schusselig und ohne Durchblick. Daher hat man die Steuerunterlagen in einem Jahr dem Steuerberater gegeben. Da der Steuerberater ziemlich viel falsch gemacht hat (Konfession falsch eingetragen, freiberufliche Einkünfte als gewerblich verbucht, etc.), hat man es im nächsten Jahr wieder selber gemacht.
Allerdings ohne jemals Umsatzsteuer abzuführen. Das Gewerbe besteht seit 2004, und die freiwillige Umsatzsteuerpflicht auf Kundenwunsch seit Anfang 2005. Ach ja: Es werden Einkünfte aus nichtselbständiger, selbständiger und freiberuflicher Tätigkeit erzielt (also 3 Einkommensarten), wobei die Summe der Einkünfte unter dem Existenzminimum liegt.
Was passiert denn jetzt? Kann man die Umsatzsteuer einfach noch nachträglich zahlen? Oder hoffen, dass das Finanzamt es vergisst?
Ich hoffe, hier kann mir jemand mit dieser Frage helfen.
da hilft nur eine Selbstanzeige mit Zahlung der nicht bezahlten Steuer. Dazu gehört auch eine berichtigte Gewinnermittlung und Erläuterung wie die Steuer errechnet wurde. Es muss ja nicht nur die Umsatzsteuer nachbezahlt werden, es darf auch die Umsatzsteuer abgezogen werden, die andere Unternehmer in Rechnung gestellt haben. (Vorsteuer). Ich meine, dass dafür doch ein Steuerberater nötig ist, insbesondere wenn man selbst so total schusselig ist.
Selbständige und freiberufliche Tätigkeit sind beide "Freiberuflich". Es kann nur unterschieden werden zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit. (Meines Wissens).
Danke für die schnelle Antwort. Ok, Steuerberater ist vielleicht doch gar nicht so verkehrt, vor allem, wenn man die Umsatzsteuervoranmeldung zum ersten Mal machen muss.
Aber "Selbstanzeige" - das klingt ja furchterregend. Muss man dann am Ende auch noch irgendeine Strafe zahlen? Oder was passiert dann? Wird es schlimmer, je länger man wartet? (Ich vermute mal ...)
Haben Sie denn schon für 2005 eine Steuererklärung abgegeben? Da hat das FA doch bestimmt schon gedrängelt? Wenn nein, schleunigst nachholen, natürlich mit USt-Erklärung!
Wenn ja, wie sah diese aus? EÜR ohne USt-Aufgliederung? Dann schleunigst korrigieren und am besten über Steuerberater machen lassen - dann auch 2006 und Voranmeldungen 2007!
Ja, die Steuererklärungen für 2005 und 2006 sind schon längst fertig und abgegeben. Umsatzsteuervoranmeldung muss ich laut Finanzamt ab dem nächsten Quartal abgeben. In einem der beiden Jahre war meine Steuererklärung beim Steuerberater (muss mal nachsehen in welchem), aber dann hat der wie gesagt so viel falsch gemacht, dass ich mir gedacht habe, na falsch machen kann ich's auch selber.
Na ich seh schon - ich werde wohl die Umsatzsteuervoranmeldung für das nächste Quartal über einen Steuerberater laufen lassen und bei dieser Gelegenheit dann mal sehen, wie ich die Sache aus der Welt schaffen kann.
Der Sachverhalt ist mir für eine Beurteilung noch zu schwammig.
Ich gehe mal davon aus, hier wurden Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer erstellt. Ab wann war das?
Es ist wirklich kein Kavaliersdelikt, Umsatzsteuer auszuweisen und nicht abzuführen. Das hätte Ihnen sicher auch der noch so schusselige Steuerberater sagen können, auch wenn er so manches falsch gemacht hat.
Hier hilft nur konsequent die vollständigen Daten in Umsatzsteuerjahreserklärungen aufzunehmen und dem FA zukommen zu lassen. Bevor dies nicht geschieht, bewegen Sie sich im Verdachtsmoment der Steuerhinterziehung. _________________ Das Steuerrecht ist so kompliziert und undurchschaubar wie Nebel mit Sichtweite unter 50 m (Heinrich List, ehemaliger Präsident des BFH).
Wer Rechnungen mit USt-Ausweis erstellt und diese nicht an das Finanzamt abführt handelt nicht schusselig sondern begeht eine Straftat. Das sehen die Behörden gar nicht gern. Da gibt es auch keine Sonderbehandlung. Das ist und bleibt Steuerhinterziehung.
Auffallen wird das allerdings nur per Zufall in Form einer Kontrollmitteilung wenn der rechnungsempfänger VoSt-Abzug geltend gemacht hat. Die Gefahr "entdeckt" zu werden ist also gering.
Wäre ich dieser "Schussel" würde ich aber die Umsatzsteuererklärung noch abgeben. Das kann man auch heute noch ohne weiteres.
Wer sich "richtig" selbst anzeigt, bleibt straffrei.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Steuerberater so schusselig sein kann. Es ist ganz klar geregelt, welche Einkünfte aus selbständiger Arbeit und welche Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit erwachsen.
Ich glaube viel mehr, dass die Kommunikation zwischen Ihnen und dem Steuerberater konfus war.
Ob nun freiberuflich (im Einkommensteuergesetz: "selbständig") oder gewerblich, dass macht für die Umsatzsteuer praktisch keinen Unterschied, denn das UStG ist wieder ein ganz anderes Gesetz.
Bei der Umsatzsteuer sind dann wieder alle Unternehmer selbständig tätig, aber einige sind von der Umsatzsteuer befreit. Das ist, nebenbei bemerkt, wirklich ein bisschen verwirrend!
Ich staune nicht schlecht, wenn ich höre, wie unbedarft einige Unternehmer vor sich hinwirtschaften, ohne zu wissen oder wissen zu wollen, welche Risiken und Nebenwirkungen das Problem der Besteuerung mit sich bringt. Ich bewundere Ihren Mut und wünsche viel Erfolg für die Zukunft!
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