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A und B ( nicht verheiratet) haben in 2005 gemeinsam ein Einfamilienhaus gekauft und sind im Grundbuch mit jeweils 50 % eingetragen. Sie sind auch noch in 2005 eingezogen und A hat Eigenheimzulage beantragt, die sie auch für die vollen 8 Jahre für ihren Anteil des Hauses zugesprochen bekam. B hat keine Eigenheimzulage beantragt, da er in den Jahren 2004 und 2005 bereits die Grenze von 70.000 € überschritten hat.
Nun haben A und B in 2007 geheiratet und wollten nach der Hochzeit einen neuen Antrag auf Eigenheimzulage stellen. Bei Nachfrage beim zuständigen Finanzamt wurde als Auskunft gegeben, dass die positiven Einkünfte der Jahre 2006 und 2007 für einen neuen Antrag maßgeblich wären.
Aus dieser Sichtweise kann im Moment noch nicht abgeschätzt werden, ob es sich überhaupt lohnt, einen neuen Antrag zu stellen, da möglicherweise dann die Grenze von 140.000 € überschritten wird.
Wie verhält es sich, wenn A und B bis Anfang 2008 warten, um zu sehen, ob ein neuer Antrag lohnt. Würde die Förderung für 2007 verloren gehen, wenn in 2008 positiv entschieden würde?
Und wie verhält es sich mit der momentanen 50 % - Förderung von A, wenn ein neuer Antrag gestellt wird, der dann später in 2008 abgelehnt, bzw. zurück gefordert wird ?
Gibt es vielleicht noch andere Möglichkeiten, die im Moment noch nicht bedacht worden sind ?
Wenn A und B bis 2008 warten, um dann einen neuen Antrag zu stellen, müssen sie dann nicht die positiven Einkünfte der Jahre 2007 und 2008 berücksichtigen ? Oder beziehen sich die zu Grunde legenden Jahre bei einem Neuantrag auf das Ereignis der Heirat ?
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