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Abschreibung bei Nichtnutzung

 
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Muri
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 24.07.07, 16:58    Titel: Abschreibung bei Nichtnutzung Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe folgendes Problem:

Wie verhält es sich, wenn ich Teile des Unternehmens anders nutzen möchte und ich das bereits angeschaffte Anlagevermögen (z.B. Maschinen) nicht mehr nutzen werde. Muss ich alles mit einmal abschreiben obwohl ich noch 7 Jahre abschreiben könnte oder darf ich weiter die degressive bzw. lineare Abschreibung nutzen.

Ich werde die Maschinen nicht verkaufen, verschrotten oder eine Ersatzbeschaffung tätigen. Die Maschinen werden einfach nicht mehr genutzt.

Über eine Definition, Link oder § würde ich mich sehr freuen

Muri
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Finanzwirt
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 13.05.2007
Beiträge: 217

BeitragVerfasst am: 24.07.07, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Nur weil sie nicht mehr genutzt werden, heißt das ja nicht, dass sie nicht mehr zum Betriebsvermögen gehören. Was anderes wäre, wenn die Dinger ins Privatvermögen entnommen werden sollen, das sehe ich hier aber nicht vorliegen.
_________________
Das Steuerrecht ist so kompliziert und undurchschaubar wie Nebel mit Sichtweite unter 50 m (Heinrich List, ehemaliger Präsident des BFH).
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whvceltic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 1197
Wohnort: Wilhelmshaven

BeitragVerfasst am: 25.07.07, 06:10    Titel: Re: Abschreibung bei Nichtnutzung Antworten mit Zitat

Muri hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich habe folgendes Problem:

Wie verhält es sich, wenn ich Teile des Unternehmens anders nutzen möchte und ich das bereits angeschaffte Anlagevermögen (z.B. Maschinen) nicht mehr nutzen werde. Muss ich alles mit einmal abschreiben obwohl ich noch 7 Jahre abschreiben könnte oder darf ich weiter die degressive bzw. lineare Abschreibung nutzen.

Ich werde die Maschinen nicht verkaufen, verschrotten oder eine Ersatzbeschaffung tätigen. Die Maschinen werden einfach nicht mehr genutzt.

Über eine Definition, Link oder § würde ich mich sehr freuen

Muri


entscheidend ist wohl auch, dass sie aber noch genutzt werden könnten!
Insofern ganz normal die Abschreibungen weiterführen
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snakeB
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2007
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 25.07.07, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Auf die Nutzung kommt es bei der Afa nicht an. Afa zwingend ab Anschaffung §7 EStG i.V.m. §9a EStDV
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Finanzwirt
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 13.05.2007
Beiträge: 217

BeitragVerfasst am: 25.07.07, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Steht übrigens auch in R 4.2 EStR:

Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt werden oder dazu bestimmt sind, sind notwendiges Betriebsvermögen.
_________________
Das Steuerrecht ist so kompliziert und undurchschaubar wie Nebel mit Sichtweite unter 50 m (Heinrich List, ehemaliger Präsident des BFH).
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