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Verfasst am: 24.07.07, 16:58 Titel: Abschreibung bei Nichtnutzung
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Wie verhält es sich, wenn ich Teile des Unternehmens anders nutzen möchte und ich das bereits angeschaffte Anlagevermögen (z.B. Maschinen) nicht mehr nutzen werde. Muss ich alles mit einmal abschreiben obwohl ich noch 7 Jahre abschreiben könnte oder darf ich weiter die degressive bzw. lineare Abschreibung nutzen.
Ich werde die Maschinen nicht verkaufen, verschrotten oder eine Ersatzbeschaffung tätigen. Die Maschinen werden einfach nicht mehr genutzt.
Über eine Definition, Link oder § würde ich mich sehr freuen
Nur weil sie nicht mehr genutzt werden, heißt das ja nicht, dass sie nicht mehr zum Betriebsvermögen gehören. Was anderes wäre, wenn die Dinger ins Privatvermögen entnommen werden sollen, das sehe ich hier aber nicht vorliegen. _________________ Das Steuerrecht ist so kompliziert und undurchschaubar wie Nebel mit Sichtweite unter 50 m (Heinrich List, ehemaliger Präsident des BFH).
Verfasst am: 25.07.07, 06:10 Titel: Re: Abschreibung bei Nichtnutzung
Muri hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Wie verhält es sich, wenn ich Teile des Unternehmens anders nutzen möchte und ich das bereits angeschaffte Anlagevermögen (z.B. Maschinen) nicht mehr nutzen werde. Muss ich alles mit einmal abschreiben obwohl ich noch 7 Jahre abschreiben könnte oder darf ich weiter die degressive bzw. lineare Abschreibung nutzen.
Ich werde die Maschinen nicht verkaufen, verschrotten oder eine Ersatzbeschaffung tätigen. Die Maschinen werden einfach nicht mehr genutzt.
Über eine Definition, Link oder § würde ich mich sehr freuen
Muri
entscheidend ist wohl auch, dass sie aber noch genutzt werden könnten!
Insofern ganz normal die Abschreibungen weiterführen
Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt werden oder dazu bestimmt sind, sind notwendiges Betriebsvermögen. _________________ Das Steuerrecht ist so kompliziert und undurchschaubar wie Nebel mit Sichtweite unter 50 m (Heinrich List, ehemaliger Präsident des BFH).
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