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Verfasst am: 02.11.07, 23:13 Titel: KDV Antrag nach Hinweis auf bevorstehnde Einberufung?
Ich habe vom Kreiswehrersatzamt einen Brief bekommen, in dem sie mir 8 Tage Zeit geben Gründe zu nennen, warum ich nicht zum 2.1. einzogen werden soll.
Wenn ich jetzt noch einen KDV Antrag stelle, behält er dann noch die aufschiebende Wirkung bis zum Entscheid?
Wenn ja, wie lange wäre das?
Anfang Februar werde ich 25 Jahre alt, somit ist der 1. Januar der letzte Termin an dem ich gezogen werden könnte. Ich müsste es also nur schaffen das ich bis zum 4.12. keinen Einberufungsbescheid bekomme.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 05.11.07, 14:05 Titel: Re: KDV Antrag nach Hinweis auf bevorstehnde Einberufung?
Lord Jan hat folgendes geschrieben::
I
Wenn ich jetzt noch einen KDV Antrag stelle, behält er dann noch die aufschiebende Wirkung bis zum Entscheid?
Wenn ja, wie lange wäre das?
"Der Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer .... macht eine Einberufung zum Grundwehrdienst während des laufenden Verfahrens, das heißt bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag, unmöglich." www.dfg-vk.de/kdv/so-verweigerst-du.htm
Eine Vorbenachrichtigung, in der mitgeteilt wird, dass man als Ersatz für Ausfälle eventuell kurzfristig einberufen werden soll, verhindert die aufschiebende Wirkung. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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