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meine Schwester ist im September zu einer Mutter-Kind-Kur (3 Wochen). In dieser Zeit werde ich nun heiraten, so das Sie gerne zwei Tage die Kur unterbrechen möchte. Hat diese Unterbrechung irgendwelche negative Folgen, wie z.B. das die Kur dann komplett abgebrochen werden muss etc.
Es wäre nett, wenn Ihr mir als Rechtsexperten eine Antwort geben könntet.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 27.07.07, 12:59 Titel:
In wieweit berührt das verfassungsrechtliche Fragen?
Ansonsten würde ich das denjenigen fragen, der die Kur bezahlt (also wohl die Krankenkasse). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass es gut ist die Kur einfach mal für 2, 3 Tage (Hochzeit inkl. An- und Abreise) zu unterbrechen.
Sinnvoller wäre es da vermutlich mit Hilfe der Krankenkassen und der Kurklinik die Kur evtl. so zu verschieben, dass diese nicht gerade in die Zeit ist, in der die Hochzeit stattfindet. Ich vermute mal, dass dies möglich sein sollte.
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