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fondsgebundene Lebensversicherung

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.12.04, 17:54    Titel: fondsgebundene Lebensversicherung Antworten mit Zitat

Guten Tag liebe Gemeinde,

ich habe ein paar allgemeine Fragen zu einer fondsgebundenen Lebensversicherung.

Angenommen Person A geht zu einem Makler und schließt Anfang der letzten Dezember-Woche 2004 einen Vertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung ab und lässt sich (mündlich) versichern, dass die Fondspolice noch in jedem Fall steuerfrei ist.

So jetzt meine Frage, was denn die genauen Voraussetzungen sind, damit die FLV noch steuerfrei ist. Ich habe irgendwo gelesen, dass es nicht darauf ankommt, wann der Vertrag unterschrieben wurde, sondern ob die erste Rate noch 2004 gebucht wurde.

Im schlimmsten Fall wird geht der Vertrag erst 2005 durch, und dann gilt ja:
Zitat:
Die Erträge aus Lebensversicherungen werden bei Neuverträgen ab 2005 künftig zur Hälfte besteuert, wenn der Vertrag eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren hat und die Auszahlung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt.


Nur, was genau sind Erträge, kann ja wohl nicht sein, dass von den vielleicht 50.000 Euro, die ich mit 60 Jahren bekommen würde, nur noch 25.000 Euro bekomme.

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.12.04, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig. Der Vertrag muss mindestens mit einer Rate in 2004 bespart sein um noch als steuerfrei im bisherigen Sinn zu gelten.....

Falls dies nicht mehr der Fall ist werden die Erträge voll besteuert (Ausnahme: Versicherung läuft min. 12 Jahre und ist nach dem 60 LJ des Versicherungsnehmers fällig, dann wird der Ertrag nur zu 50% versteuert).

Beispiel: Sie zahlen 10 Jahre in eine Vers. jährlich 1000 Euro ein und erhalten nach 10 Jahren 20.000 Euro raus.
20.000 Euro - 10 x 1.000 Euro = 10.000 Euro (Ertrag)
50% davon 5.000 Euro. Diese 5.000 Euro werden dann - in 10 Jahren - mit ihrem dann gültigen Einkommenssteuersatz versteuert.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.12.04, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Info. In Bezug zu obigen Beispiel:
Mal angenommen Person A merkt, dass am 1.1.05 noch nichts von seinem Konto abgebucht wurde. Das würde ja bedeuten, dass die Fondspolice nicht mehr steuerfrei wäre. Kann Person A von einem evtl. vorhandenen Widerrufsrecht Gebrauch machen? Eine Kündigung wäre wahrscheinlich zu teuer, da man bei einer Fondspolice ja erstmal kräftig "Schulden" macht (Maklerprovisionen, Stornokosten, und so weiter).
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.12.04, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Sowas müssen Sie in der Police nachlesen. Normalerweise haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Aber ob sowas hierbei auch gilt?????
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Gast3
Gast





BeitragVerfasst am: 29.12.04, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr interessant. Ich habe im Dezebmer 2004 bei einem Vers.makler eine fondsgebundene Rentenversicherung mit Wirkung ab 01.12.04 beantragt. Bis heute habe ich keine Vertragsunterlagen bekommen und abgebucht wurde auch nichts. In dem Antragsformular steht, dass ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht. Frist beginnt erst ab Erhalt der Unterlagen.

Ist es wirklich so, dass die Steuerfreiheit futsch ist, wenn der erste Beitrag für 12/2004 nicht in diesem Monat abgebucht wurde? Genügt nicht auch eine spätere Zahlung für diesen Monat? Und außerdem: Aus welcher Gesetzesbestimmung ergibt sich eigentlich die Steuerfreiheit (fondsgeb. Lebensvers. sind z.B. vom Vorsorgeausgabenabzug ausgeschlossen: § 10 Abs. 1 Ziff. 2 dd (5) )??

Für einen Gedankenaustauch wäre ich sehr dankbar.
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cordex
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 31.12.04, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Für meinen Bruder kamen heute die Unterlagen, für mich jedoch noch nicht, obwohl wir zum gleichen Zeitpunkt beantragt haben.
Ich habe gerade nachgeschaut, Geld wurde noch keines abgebucht. D.h. das wars dann, ich habe ein Widerufsrecht von 30 Tagen (laut Unterlagen meines Bruders) und werde davon wohl Gebrauch machen müssen.
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darling
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.01.05, 13:55    Titel: Übergangsregelung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

die meisten Gesellschaften händigen mit der Police ein Schreiben aus, auf dem die Übergangsregelung der Steuerbefreiung steht. Dies gilt für Verträge die bis 31.03.2005 abgeschlossen werden. D.H alle bis dahin abgeschlossenen Verträge sind in der Auszahlung Steuerfrei! Was mit dem ersten Beitrag Dezember gemeint ist:
Wenn der erste Beitrag noch im Dezember geflossen ist, kann man die Versicherung als Vorsorgeaufwendungen bei der Steuer gelten machen. (Gilt nicht bei Fondspolicen)
Alle erst im Januar beginnenden Verträge sind davon ausgeschlossen.[/b]
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 14.03.05, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die ganze Diskussion um die Kapitalertragssteuerfreiheit für Lebensversicherungen bis zum 31.12.2004 ist hier insoweit eigentlich müßig, als dass sie für fondsgebundene Lebensversicherungen ohnehin noch nie gegolten hat.
_________________
mit besten Grüßen aus Bonn Smilie und übrigens: auch ich bin renoméegeil und freue mich über grüne Punkte Winken
Und noch was, nachdem ich einmal deswegen "belehrt" wurde: wenn ich die maskuline Form verwende, meine ich natürlich auch die Damen Winken
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gluecksdame
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.03.05, 15:10    Titel: Geiches Problem Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe das gleiche Problem mit meiner Lebensversicherung,habe 2 Versicherungen als Alterrente für mich noch im November letzten Jahres abgeschlossen,eine wurde poliziert,die andere bis heute noch nicht.
Sie ist laut Makler einfach verloren gegangen.Dieser bot mir nun eine Entschädigung von 600 Euro an..wenn ich einen neuen Vertrag abschliesse mit gleichen Beitrag und Ablaufzeit..
Da ich nicht sofort darauf eingegangen bin ,hat er die Summe noch einmal erhöht auf 1200 Euro..die allerdings erst nach einem Jahr gezahlt werden..und angeblich von der Lebensversicherung.
Ich bin aber momentan dabei mich noch schlauer zu machen ,denn es war ja wirklich ein Datum 31.12.2004 wegen Steuerfreiheit,zu jedem anderen Zeitpunkt hätte man den Vertrag immer wieder neu abschliessen können,aber hier geht es doch um grössere Summen die man als Verlust verbuchen muss.
Nur die Frage ist,wer haftete,ist es der Versicherungsmakler oder die Versicherungsgesellschaft..denn jeder schiebt den schwarzen Peter dem anderen zu.
Wenn ich mehr weiß ,melde ich mich wieder bei Ihnen
Liebe Grüsse
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Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 14.03.05, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Thema ist zwar schon etwas älter, die eine Aussage von heute müsste aber noch richtiggestellt werden:
Auch Fondspolicen unterliegen oder besser unterlagen der Kapitalertragssteuerfreiheit bei einer Laufzeit von mind. 12 Jahren bei Abschluss bis 12.2004. Nur die Absetzbarkeit als Vorsorgeaufwendung war, wie Darling schon sagte, bei diesen Policen nicht möglich.
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