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Hallo, ich fahre jeden Tag 70 km zur Arbeit. Das entspricht im Jahr km Kosten von € 5.879.
Das Finanzamt hat diesen Betrag nun erstmalig auf 5.112 € begrenzt. Gibt es hier eine Rechtsprechung oder ein neues Gesetz? In den Vorjahren wurde der Km voll angerechnet.
Hallo,
die Finanzbeamten versuchen verstärkt die Fahrtkosten zu kürzen.
In diesem Falle haben sie sogar recht, ausser Sie können die tatsächlich gefahrenen Kilometer durch z.B. TÜV-Berichte, Werkstattrechnungen usw. nachweisen.
Fazit: grundsätzlich kann man immer mehr als die 5.112€ Entferunungspauschale (bei Fahrten mit PKW) absetzen, doch es werden immer Nachweise verlangt.
Gruß
Marek
Nach heutigem Telefonat mit dem Finanzamt ist man ganz einfach davon ausgegangen, dass ich nicht die km mit dem eigenen Auto gefahren bin, eingetragen war allerdings mein Kennzeichen, wofür ich jedes Jahr bei dem gleichen Finanzamt meine Autosteuer zahle. Nach einem Einspruchsschreiben wird man mir den Differenzbetrag überweisen.
Desweiteren hatte man einfach meine Behindertenpausche gestrichen, wofür auch schon seit 7 Jahren ein Beleg beim zuständigen Finanzamt vorliegt.
Na, ja, man konnte es ja mal versuchen. Also aufpassen an alle !!!
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