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Datenschutz-Straftrecht/Disziplinarrecht

 
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Hombre
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 13:45    Titel: Datenschutz-Straftrecht/Disziplinarrecht Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
nehmen wir mal an, dass ein Beamter Daten einer dritten Person, aus dem interen Computer an eine, ihm befreundete Person weitergibt und dieses dann bekannt wird.
Wäre dieses dann eine Straftat oder handelt es sich lediglich um ein Dienstvergehen?
Wie wär die Angelegenheit zu bewerten und was hätte der Beamte zu erwarten.

MfG
Hombre
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Old Piper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wie sowas strafrechtlich zu bewerten ist und ob es nur auf Antrag verfolgt wird oder ein Offizialdelikt ist - keine Ahnung.

Ein Dienstvergehen ist es in jedem Fall und wird disziplinarrechtliche Kosequenzen haben. Wie die aussehen können, ist im Bundesdisziplinargesetz nachzulesen. Das hängt vom Einzelfall ab und davon, ob nach dem ggf. durchzuführenden Strafverfahren noch ein disziplinarrechtlicher Überhang besteht.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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kunne60
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

@ hombre

Leider ist das nicht ganz so einfach im Verfahren zu sagen was kommt raus !!!

Wichtig ist erst einmal die Sensibilität der weitergegebenen Daten zum Einschätzen einer strafrechtlichen und
ebenfalls einer disziplianarrechtlichen Würdigung. Weitere Aspekte spielen ebenfalls eine
Rolle, z.B. ob der Beamte befugt war die Daten abzufragen usw.

in der Praxis ist es meistens so, das das kleinere Übel das strafrechtliche Verfahren ist,
aber das Disziplinarverfahren kann von einer Einstellung mit Missbiligung bis zu einem Bereich der Maßnahme
gehen, die nur ein Disziplinargericht aussprechen kann.

Kunne
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cop49
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Anmeldungsdatum: 03.02.2006
Beiträge: 303

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

In der örtlichen Presse war vor einiger Zeit ein Fall beschrieben, wo ein Beamter auf Lebenszeit in einem ähnlich gelagerten Fall aus dem Dienst entfernt wurde.
_________________
Wer die Narren gegen sich hat, verdient Vertrauen.
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Hombre
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 23:47    Titel: Datenschutz Antworten mit Zitat

Hi zusammen,
vielen Dank für die schnelle Beantwortung.
Naja, wer hats eigentlich noch nicht gemacht, man darf sich halt nicht erwischen lassen. und auf die Verschwiegenheit anderer hoffen.
Dachte mir schon das der dienstliche Schuß vorn Bug der unangenehmere ist.

So long und bis denne
Hombre
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kunne60
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 06.12.07, 08:16    Titel: Re: Datenschutz Antworten mit Zitat

Hombre hat folgendes geschrieben::

Naja, wer hats eigentlich noch nicht gemacht, man darf sich halt nicht erwischen lassen. und auf die Verschwiegenheit anderer hoffen.
Dachte mir schon das der dienstliche Schuß vorn Bug der unangenehmere ist.
Hombre


Sehr böse

Bei allem Respekt, aber wer so was in ein Internetforum schreibt, bedient wieder einmal
alle gängigen negativen Klischees des Beamtenstatus und beleidigt geradezu die Kollegen,
die sich täglich bemühen vernünftig ihren Dienst zu machen ......

Weiter möchte ich mich darüber nicht äußern ........... Sehr böse Sehr böse Sehr böse

Kunne
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Hombre
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 06.12.07, 12:57    Titel: Datenschutz Antworten mit Zitat

Hallo KUNNE,
natürlich liegt mir nichts daran irgend jemanden zu beleidigen oder ein Klischee zu bestätigen.
Ich nehme aber an, dass Daten, auch ohne Grund von einem Berechtigten, der dazu die Gelegenheit hat, abgefragt werden. Egal ob es sich um eine Behörde, eine Firma, einen Verein oder sonstiges handelt.
Der Satz: "Guck doch mal nach" dürfte vielen bekannt sein.
Allen denjenigen,die der letzlich einfachen Aufforderung widerstehen zolle auch ich höchsten Respekt.
Eines ist jedoch sicher, wenn der unberechtigte Zugriff bzw. die Weitergabe an Dritte bekannt wird, erinnern sich die meisten wieder an ihre Datenschutzlinien.
So long und bis denne
Hombre
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cop49
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.02.2006
Beiträge: 303

BeitragVerfasst am: 06.12.07, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich nehme aber an, dass Daten, auch ohne Grund von einem Berechtigten, der dazu die Gelegenheit hat, abgefragt werden. Egal ob es sich um eine Behörde, eine Firma, einen Verein oder sonstiges handelt.


Die Zeiten sind ja nun wahrlich schon lange vorbei. Heutzutage werden per Zufallsprinzip Datenabfragen ausgewählt und dann auf Ihre Rechtmäßigkeit überprüft.
Das heißt, der Beamte oder die Angestellte muss dazu Stellung nehmen, warum es erforderlich war, diese Datenabfrage zu machen.

Jeder der aus Lust und Laune "Guck doch mal nach" macht, ist ein Kamikaze. Darüber hinaus wird auch ohne solche Maßnahmen allen vernünftigen Beamten bewußt sein, dass sachfremde Erwägungen bei der Datenabfrage keinen Platz haben.
_________________
Wer die Narren gegen sich hat, verdient Vertrauen.
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Hombre
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Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 07.12.07, 00:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hi nochmal,
thanx nochmal für die Aufmerksamkeit.
So long und bis denne
Hombre Geschockt
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 07.12.07, 00:45    Titel: Re: Datenschutz-Straftrecht/Disziplinarrecht Antworten mit Zitat

Hombre hat folgendes geschrieben::
...
nehmen wir mal an, dass ein Beamter Daten einer dritten Person, aus dem interen Computer an eine, ihm befreundete Person weitergibt und dieses dann bekannt wird.
Wäre dieses dann eine Straftat oder handelt es sich lediglich um ein Dienstvergehen? ...

Zur strafrechtlichen Frage siehe § 203 Abs. 2 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen). Nach § 205 StGB ist dies an Antragsdelikt. Winken
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kunne60
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 07.12.07, 15:07    Titel: Re: Datenschutz Antworten mit Zitat

Hombre hat folgendes geschrieben::

Naja, wer hats eigentlich noch nicht gemacht, man darf sich halt nicht erwischen lassen. und auf die Verschwiegenheit anderer hoffen.
Dachte mir schon das der dienstliche Schuß vorn Bug der unangenehmere ist.
Hombre


@ hombre

Du verwechselst in Deinem Thread etwas und bist dir dem Ernst der Lage nicht bewußt.
Wer sagt denn, dass der Beamte einen Schuß vor den Bug bekommst.

In der Praxis ist es aber sehr oft wie beim Schiffeversenken - Volltreffer.

Kunne
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