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Versicherung per Telefon? Verbindlich?

 
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Daniel W.
Gast





BeitragVerfasst am: 29.12.04, 20:21    Titel: Versicherung per Telefon? Verbindlich? Antworten mit Zitat

Hallo,

hätte mal eine Frage.
Jemand bekommt einen Anruf einer Versicherung, welche einem einen Sparplan bzw. eine Rentenversicherung verkaufen will. Man stimmt gegen Ende zu, das man Unterlagen bekommt mit einem persönlichen Angebot.
Der Mensch am Telefon sagt, das dies aber dann schon verbindlich sei und man das nicht mehr unterschreiben müsse, der Vertrag käme mit dem Empfang der Unterlagen zustande. Ist das überhaupt möglich, eine Versicherung ohne Unterschrift abzuschließen?
Die Adresse etc. von der angerufenen Person hat diese Versicherung natürlich auch schon gehabt und ich glaube auch die Kontodaten, da es sich um einen Versender von Medien handelt, wo die angerufene Person schon mal was bestellt hat.
Die angerufene Person hat dann natürlich gesagt, sie wolle dann keine Unterlagen haben und melde sich, wenn denn dann mal Interesse bestehen sollte. Ich finde persönlich dieses Vorgehen ziemlich dreist von der Versicherung bzw. dem Verkäufer.

Würde mich über eine Auskunft freuen bzw. über Infos zu diesem Thema, bin nicht wirklich fündig geworden im WWW.

Vielen Dank schonmal
Grüße
Daniel
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Gast






BeitragVerfasst am: 30.12.04, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Belehrung über das Widerspruchsrecht in der Police?
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luckydaisy72
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 16
Wohnort: Niederbayern

BeitragVerfasst am: 06.01.05, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,
üblicherweise ist es so: kunde stellt antrag und versicherung nimmt antrag an und schickt versicherungsschein. kunde hat 14 tage zeit, den schein auf richtigkeit hin zu prüfen und wenn kein widerspruch erfolgt ist der vertrag rechtswirksam geschlossen.
nun in dem fall ist es wohl ein umgekehrter antrag:
die versicherung schickt aufgrund telefonat einen versicherungsschein, welcher rechtlich als antrag zu werten wäre. kunde hat nun 14 tage zeit, diesen zu akzeptieren oder widerspruch zu leisten. dies kann auch der fall sein, wenn die versicherung den antrag zwar annimmt, aber mit einschränkungen oder abweichungen. dann kann sich der kunde auch 14 tage überlegen, ob er den versicherungsschein mit änderung akzeptiert oder nicht. wenn du also den vertrag partout nicht willst, dann leg widerspruch ein!!!!
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