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X sitzt an der Rezeption einer Pension und bedient auch das Telefon.
Folgendes Problem trat auf:
Ein Mann rief an und wollte Personen sprechen, die angeblich Gast in der Pension P sind.
X möchte darüber keine Auskunft geben, da X nicht weiß, ob das den Gästen recht ist.
(Außerdem wußte der Mann die Zimmernr. nicht, was aus X Sicht ein Indiz dafür ist, das der Mann die Personen nicht kennt )
X bot dem Mann an, falls die Personen Gast sind, Ihnen einen Zettel mit der Rückrufnr. hinzulegen, wenn die Personen ihn kennen, werden sie ihn schon anrufen.
Daraufhin wurde X beschimpft.
X ist der Meinung, das man nur an Behörden (z.B. Polizei etc..) Auskunft geben muß und sagte das dem Mann, der X daraufhin wieder beschimpfte.
Ein anderer Fall ist es (X Meinung nach) wenn der Gast sagt, das er ein Gespräch/Besuch etc. erwartet. Oder die Anrufer die Zimmernummer kennen.
Wie sieht es rechtlich aus?
Muß X irgendwelchen Leuten Auskunft geben?
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X ist der Meinung, das man nur an Behörden (z.B. Polizei etc..) Auskunft geben muß und sagte das dem Mann, der X daraufhin wieder beschimpfte.
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Person X muss nur die im Zitat beschriebenen Personen auskunft geben, sonst an niemanden. Es sei den das es Besorgte Eltern sind die nach ihrem minderjährigen Kind suchen. _________________ Mfg Skayritera
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
Forenregeln ist zu Beachten u. bewerten nicht vergessen!
Woraus sollten sich diese Verpflichtungen ergeben? _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Person X muss nur die im Zitat beschriebenen Personen auskunft geben, sonst an niemanden. Es sei den das es Besorgte Eltern sind die nach ihrem minderjährigen Kind suchen.
Das heißt also im Umkehrschluss, wenn ein Polizist Sie auf der Straße anspricht, in welchem Hotel waren Sie dieses Jahr im Urlaub, dann sind Sie dazu verpflichtet ihm Auskunft zu geben? _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein!
Das heißt also im Umkehrschluss, wenn ein Polizist Sie auf der Straße anspricht, in welchem Hotel waren Sie dieses Jahr im Urlaub, dann sind Sie dazu verpflichtet ihm Auskunft zu geben?
Nein, heißt es nicht. Denn dieser "Umkehrschluss" ist völlig frei von Logik und daher kein "Schluss".
Wenn ich behaupte "X isst gern Gemüse" kannst du daraus folgern "X isst gern Karotten" Aus der Behauptung "X isst gern Karotten" folgt allerdings nicht der umgekehrte Schluss "X isst gern Gemüse". Denn es könnte ja sein, dass X Blumenkohl oder dicke Bohnen verabscheut. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Der "Umkehrschluss" ist vielleicht nicht ganz treffend, aber im Grunde genommen konnte man ja den Sinn meines Posts erkennen... _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein!
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