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Verfasst am: 25.09.04, 13:19 Titel: € 1 jetzt legal oder illegal? Was denn nun?
Guten Tag,
ich habe eben einen Artikel über die € 1 Jobs gelsen und wollte einmal (vielleicht von einem Anwalt) wissen, ob denn nun diese Jobs legal oder illegal sind. Ich bin was das Thema angeht ein wenig verwirrt, um der Wahrheit die Ehre zu geben.
Meine Frau ist spätestens ab 1.1.2005 davon betroffen, da Sie eine Ausbildung zur Erziehering gemacht hat - allerding hier in Bremen keine Stelle bekommt, da die Kindergärten immer weiter zusammengestrichen werden. Jetzt sollen ja gerade in diesem Bereich € 1 Jobber eingesetzt werden (wie praktisch für den Staat). Wenn das Ganze aber illegal ist, wehren wir uns.
Also, hier der Artikel:
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Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 21. September 2004, Nr. 220 / Seite 38
Ein-Euro-Jobs illegal
Von Dr. Axel Bust-Bartels, Göttingen
Bezieher von Arbeitslosengeld II sind ab 1. Januar 2004 gezwungen, die "neuen" Ein-Euro-Jobs anzunehmen, wollen sie Unterstützung - und damit ihr Recht auf (Über-) Leben - nicht verlieren.
Dies widerspricht eindeutig internationalem Recht, das auch in Deutschland Gültigkeit besitzt:
- Artikel 2 des ILO-Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeiten definiert sie als "jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat". Solche Arbeiten sind ausdrücklich verboten, und zwar sowohl nach
- Artikel 8 III des internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (in Deutschland in Kraft getreten am 23. März 1976) als auch nach den ILO-Übereinkommen Nummer 29 und Nummer 105 über die Abschaffung von Zwangsarbeit vom 5. Juni 1957. Ausgenommen sind nur Arbeitspflichten im Rahmen des Militärdienstes, im Katastrophenfall oder Arbeitspflichten, die auf einem Strafurteil basieren.
- Ein Expertenausschuß der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) der Vereinten Nationen hat bereits vor einigen Jahren die Praxis deutscher Sozialämter, Sozialhilfe empfangende Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten, als "nicht mit den Bestimmungen zum Verbot der Zwangsarbeit vereinbar, das in der ILO-Konvention Nummer 29 festgelegt ist", bezeichnet.
In ihrer Antwort wies die damalige Kohl-Regierung darauf hin, dass - falls man dies nicht mehr praktizieren würde - die Asylbewerber besser gestellt wären als arbeitslose deutsche Sozialhilfeempfänger. Dies war ein zynisches Argument und eigentlich auch keine Antwort, denn die ILO-Konvention Nummer 29 besitzt natürlich auch für deutsche Arbeitslose Gültigkeit.
Statt (illegal) Ein-Euro-Jobs zu finanzieren, wäre es einer rot-grünen Regierung (von ihren ursprünglichen Zielen her gesehen, mit denen sie 1998 angetreten ist) eigentlich angemessener, tariflich zu bezahlen und das Prinzip der Freiwilligkeit zur Erwerbstätigkeit zu beachten. Nachfragemangel für tariflich bezahlte Arbeit in den jetzt für die Ein-Euro-Jobs angedachten Tätigkeitsfeldern würde es ganz sicher nicht geben, im Gegenteil, die Arbeitslosen würden Schlange stehen.
Zu finanzieren wäre derartiges zum Beispiel durch den Verzicht auf die vorgesehene Senkung des Spitzensteuersatzes von 45 auf 42 Prozent ab 1. Januar 2005. Damit würden über sechs Milliarden Euro jährlich eingespart.
Umgerechnet würde allein dieser Betrag es ermöglichen, auf Dauer 250 000 tariflich bezahlte Stellen mit durchschnittlich 2000 Euro zu finanzieren. (2000 Euro mal 12 Monate mal 250 000 Arbeitslose). Als Gratiseffekt" nebenbei sprängen für den Staat dann noch die eingesparten Unterstützungszahlungen für die 250 000 nicht mehr Arbeitslosen heraus (plus deren Steuerzahlungen und so weiter. So alternativlos, wie immer behauptet wird, ist die herrschende Politik eben doch nicht.
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Verfasst am: 25.09.04, 13:52 Titel: Re: € 1 jetzt legal oder illegal? Was denn nun?
Hier ist bereits der Spruch: Legal, illegal, sch...egal zutreffend.
Glauben Sie vielleicht es juckt den Politikern oder Richtern, wenn das Grundgesetz mit anti-sozialen "Reformen" außer Kraft gesetzt wird?
Für Politiker von Regierung und Opposition gilt es einzig und allein, die Bildung einer Zwei-Klassengesellschaft voranzutreiben.
Was Sie jetzt erleben, ist nur ein kleiner Vorgeschmack dessen, was noch kommen wird.
Den Bürgern des Kaiserreichs wurden mehr Rechte zugestanden, als die selbsternannte deutschen "Elite" aus Politikern, Richtern und Wirtschaftsbossen dem Volk zugestehen wird.
Wenn Sie das verhindern wollen, müssen Sie sich an den Bundestagswahlen beteiligen und keine der Schurken-Parteien wählen.
Verfasst am: 25.09.04, 14:50 Titel: Re: € 1 jetzt legal oder illegal? Was denn nun?
Guten Tag,
um auf meinen Vorgänger zu antworten, ich persönlich glaube nicht, das diese Richtlinie eingehalten wird.
Ein Beispiel: Während meine Frau noch im Anerkennungsjahr war, wurde in der Gruppe, der Sie zugeteilt war, bereits eklatant gegen diese Richtlinie verstoßen, da fast immer zwischen 25 - 29 Kindern bei einer Erziehering anwesend waren (3-6 Jahre alt). Noch schlimmer wurde es, als die eigentlich Leitung der Gruppe sehr oft krank wurde. Meine Frau, obwohl noch in der Ausbildung, übernahm über ganze Monate die Leitung der Gruppe OHNE das eine Fachkraft Sie dabei begleitete.
Auf dem Papier ist das sicherlich gut, aber ich glaube das hier mal wieder nach Kassenlage vorgegangen werden wird. Wie so oft in diesem Land.
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