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Verfasst am: 03.08.07, 07:39 Titel: Innenregress eines Gesellschafters einer OHG und § 708 BGB
Hallo,
ich habe eine Frage zum Innenausgleich unter Gesellschafter und dem Zusammenspiel mit § 708 BGB.
Nehmen wir es es gibt eine OHG aus zwei Leuten A und B. Die OHG programmiert PC Software zur Steuerung von Maschinen und hat den Kunden K der eine Software braucht. A programmiert diese macht aber leicht fahrläsig einen Fehler im Programmcode, weil er immer ein bisschen schusselig ist. § 277 BGB.
Der Kunde bekommt die Software und aufgrund des Fehlers zerstört die Software die Maschinen im beim Kunden.
Der Kunde will Schadensersatz § 280 I, 631, 634 Nr. 4 BGB von der Gesellschaft und von B persönlich § 280 I, 631, 634 Nr. 4 BGB ivm § 128 HGB. Die ist ja auch kein Problem weil objektiv ein Mangel vorliegt und die Gesellschaft das Verschulden des A nach § 278 BGB zurechnen lassen muss. Im Außenverhältnis hat § 708 nichts zu suchen. B zahlt an den Kunden.
Jetzt will B bei A Regress nehmen. Die Gesllschafter sind ja Gesamtschulder und außerdem hat A die Pflicht aus dem Gesellschaftsvertrag verletzt. also Anspruchsgrundlage § 280 I, ivm mit dem Gesellschaftsvertrag, aber Problem vertretenmüssen: § 708 BGB.
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