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Was beachten bei Reiserücktritt wegen Krankheit?(Kinderreise

 
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mia68
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Anmeldungsdatum: 02.08.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.08.07, 21:00    Titel: Was beachten bei Reiserücktritt wegen Krankheit?(Kinderreise Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe für meine Kinder eine Jugendreise gebucht und meine Tochter (11 J.) ist nun schwer erkrankt und im Krankenhaus zur stationären Behandlung.

Die Reise würde am Samstag morgen beginnen und sie kann diese nun nicht antreten.Vom Krankenhaus bekommme ich ein Attest, nur wie sieht es mit dem Geschwisterkind (9 J.)aus, dieses mag die Reise alleine nicht antreten. Greift hier die Versicherung auch oder brauche ich für dieses Kind ebenfalls ein ärztliches Attest.

Den Versicherungsausweis habe ich gelesen. Es handelt sich um die TAS Touristik Assekuranz. So wie ich es verstanden habe, ist das Geschwisterkind eine Risikoperson und der Schutz müsste dafür auch greifen, unabhängig davon besteht natürlich für beide Kinder eine Versicherung.

Bin momentan etwas durcheinander, wäre sehr nett, wenn mir jemand helfen könnte. Ich will nichts falsch machen.
Und wo melde ich den Reisetrücktritt zuerst, bei der Versicherung oder bei der Reisegesellschaft?

Vielen Dank, lg
mia38
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mia68
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.08.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.08.07, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Noch eine Frage:
Wieviel bekomme ich denn in etwa erstattet wenn die Reise pro Person 300 Euro gekostet hat?
Danke, Gruß
Mia
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leonard
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 03.08.07, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

beide Kinder dürfen/können zurüccktreten und beide haben Versicherungschutz, wenn beide versichert sind.

Wieviel Sie zurückbekommen, ist von den Stornogebühren des Veranstalters/der Organisations abhängig. Aber, offen gesagt, auf Grund der Kurzfristigkeit dürfte nicht mehr viel sein. Die TAS wird auch nur 80% der Stornogebühren erstatten. Sie haben hier 20% Selbstbehalt aber eine Mindestsumme pro Versicherungsfall ist ebenfalls festgesetzt.
_________________
LG Leonardo
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 03.08.07, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

Damit wir das schön auf die Reihe bringen:

Also - aufgrund der Kurzfristigkeit werden 85 oder mehr an Stornogebühren vielleicht anfallen.

Das heißt:
Kunde hat bereits 100 Prozent bezahlt
Angenommen 85 Prozent Stornogebühren
--> dann erhält der Kunde vom Reiseveranstalter 15 % sofort zurück
--> reicht die restlichen 85 % bei der Versicherung ein und wenn diese den Schadenfall anerkennt
--> behält sich die Versicherung von diesen 85 % dann ihren Selbstbehalt von 20 % ein.

Also, der Selbstbehalt ist immer von der erstattungsfähigen Summe abzuziehen, nicht vom gesamten Pauschalpreis.

Gruß
Peter
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