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Vertrag einer Firma per Fax von Nichtunterschriftberechtigte

 
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JK11
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.07.2006
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 03.08.07, 08:23    Titel: Vertrag einer Firma per Fax von Nichtunterschriftberechtigte Antworten mit Zitat

Ich hoffe der Bereich ist richtig Cool


Per Fax bietet eine Internethandelsdatenbank den Eintrag in Ihr Verzeichnis an.
Das Fax ist in einer Art aufgebaut, welche eigentlich nur von kostenfrei spricht, die Kosten entsehen nur beim ankreuzen der Firmensparte. Hierüber gibt es wirklich Kleingedrucktes Mit den Augen rollen am Ende der Faxseite.

Eine Büroaushilfe der GmbH unterschreibt dies ohne Nachfrage beim Chef und faxt es zurück in der Meinung etwas Gutes getan zu haben
Übrigens ohne Firmenstempel.

Als auf einmal die Rechnung ins Haus kommt, ruft der Geschäftsführer der GmbH
bei dem Unternehmen an und stellt klar, das er keinesfalls so einen Vertrag abgeschlossen hat, da die Person nicht unterschriftsberechtigt war und er dies auch nicht wünscht.

Die Aushilfe ist auch inzwischen nicht mehr greifbar.

Das Internetunternehmen bombardiert seitdem die Firma mit Mahnungen und inzwischen auch Verzugszinsen sowie der Mitteilung, dass der Vertrag sich izwischen
verlängert hätte, da niemand gekündgt hat und dies dann automatisch
erfolgen würde.

Der Geschäftsführer verweigert jegliche Art von Zahlung und auch Kündigung, da er der Meinung ist, durch eine Kündigung würde das Unternehmen wohl offensichtlich nur die Vertragsanerkennung durch die Hintertür versuchen.

Hat der Geschäftsführer richtig gehandelt bzw was könnte jetzt passieren.

Gerichtsstand ist übrigens Brüssel, gibt es bei einer evtl Ladung da Zeugenanfahrtsgeld ? Mit den Augen rollen Winken
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 03.08.07, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

JK11 hat folgendes geschrieben::
Ich hoffe der Bereich ist richtig.
Nö. Ich verschiebibere mal ins Gesellschaftsrecht. Winken

Bevor der GF sich weiter mit den rechtlichen Aspekten auseinandersetzt (ich tippe mal darauf, daß er ziemlich sicher zahlungspflichtig wäre), sollte er den Namen der Firma und / oder einschlägige Suchbegriffe mal in die Suchmaschine seines Vertrauens eingeben. Wenn es sich bei diesem Anbieter um das Prinzip handelt, was ich annehme, kann ich aus eigener Erfahrung sagen, daß die Ergebnisse möglicherweise doch zu einem deutlich entspannten Gesichtsausdruck beim GF führen können. Winken
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
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