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Gewerbeverbot bei abgabe der EV???? Für profis

 
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lunatic224
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Anmeldungsdatum: 30.12.2006
Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 01.08.07, 18:37    Titel: Gewerbeverbot bei abgabe der EV???? Für profis Antworten mit Zitat

Hallo ich wollte nur mal wissen ob ein Freiberuflicher Handelsvertreter bei Abgabe der Ev es sein kann das das gewerbe praktisch gesehen vom Finanzamt gekündigt werden kann und das gewerbe dann nicht mehr ausgeübt werden kann. Bitte um antwort
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 02.08.07, 06:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt darauf an, um welche Tätigkeit es sich speziell handelt.

Ein Versicherungsvertreter z.B. darf nach Abgabe der EV seine Tätigkeit nicht mehr ausüben.
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lunatic224
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2006
Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 03.08.07, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

ja es handelt sich hierbei um neukunden werbung im Fenster und haustüren bereich. Aber lediglich nur werbung von haus zu haus und termine vereinbaren. Nicht selber verkaufen
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 04.08.07, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

einen freiberuflichen Handelsvertreter gibt es nicht, aber einen selbständigen HV.
Ob dieser ein Gewerbe betreiben kann, hängt u.a. davon ab ob das FA die steuerliche Unbedenklichkeit gegeben sieht.
Heißt: hat er noch Schulden dort, kommt es auf das FA an.
Sind außerdem in der Vergangenheit gewerberechtliche Verstöße vorgekommen, dürfte auch das zur Fußangel für den selbst. Vertreter werden.
Ansonsten sehe ich erst mal keine Probleme mehr.
Mögl. Alternative: den Vertreter zu einem kleinen Grundgehalt einstellen und Provision vereinbaren. Wäre dann aber eher eine Frage fürs Arbeitsrecht.
_________________
chatterhand
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