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Verfasst am: 01.08.07, 18:37 Titel: Gewerbeverbot bei abgabe der EV???? Für profis
Hallo ich wollte nur mal wissen ob ein Freiberuflicher Handelsvertreter bei Abgabe der Ev es sein kann das das gewerbe praktisch gesehen vom Finanzamt gekündigt werden kann und das gewerbe dann nicht mehr ausgeübt werden kann. Bitte um antwort
ja es handelt sich hierbei um neukunden werbung im Fenster und haustüren bereich. Aber lediglich nur werbung von haus zu haus und termine vereinbaren. Nicht selber verkaufen
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 04.08.07, 09:52 Titel:
Hallo,
einen freiberuflichen Handelsvertreter gibt es nicht, aber einen selbständigen HV.
Ob dieser ein Gewerbe betreiben kann, hängt u.a. davon ab ob das FA die steuerliche Unbedenklichkeit gegeben sieht.
Heißt: hat er noch Schulden dort, kommt es auf das FA an.
Sind außerdem in der Vergangenheit gewerberechtliche Verstöße vorgekommen, dürfte auch das zur Fußangel für den selbst. Vertreter werden.
Ansonsten sehe ich erst mal keine Probleme mehr.
Mögl. Alternative: den Vertreter zu einem kleinen Grundgehalt einstellen und Provision vereinbaren. Wäre dann aber eher eine Frage fürs Arbeitsrecht. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
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