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Widerspruch gegen Klausurnote

 
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danny
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.12.2004
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.12.04, 14:58    Titel: Widerspruch gegen Klausurnote Antworten mit Zitat

Hallo!

Ja, ich bins nochmal, der mit dem programmierten Grafikrechner. Was diese Sache betrifft: Nach eine Gespräch mit dem Direktor haben wir uns darauf geeinigt, die alte Note zu anulliern und die Klausur nochmal zu schreiben. Das war alles, was ich wollte :-)

Ich habe aber leider schon ein neues Problem. Vor Ferienbeginn haben wir eine Klausur zurückbekommen, mit deren Bewertung ich nicht ganz einverstanden bin. Meiner Meinung nach gab es zu einer Verständnisaufgabe zwei mögliche Lösungen, da die Aufgabenstellung nicht eindeutig war. Mein Lehrer sah das allerdings anders. Es geht um einen einzigen Punkt, welcher aber sogar über meine gesamte Kursnote entscheidet. Ich möchte gerne, dass die Klausur von einem anderen Lehrer nocheinmal bewertet wird. Leider ist an unserer Schule kein anderer Lehrer für dieses Fach, an den ich mich hätte wenden können.

Nun möchte ich Widerspruch gegen diese Note einreichen. Allerdings ist mir noch einiges unklar.
- An wen muss ich den Widerspruch richten (an meinen Lehrer / die Schule / den Direktor)?
- Gibt es durch den WIderspruch irgendwas zu verlieren / Können mir besondere Kosten entstehen?
- Welche möglichen Reaktionen gibt es seitens der Schule auf den Widerspruch?
- Muss ich im Widerspruch die genaue Klausuraufgabe mit meiner Lösung erläutern oder reicht die allgemeine Aussage, dass ich die Bewertung der Klausur für falsch halte?
- Welche Frist gilt für den Widerspruch? Ich habe etwas von 1 Jahr nach Rückgabe gehört. Wenn sich nächsten Sommer bei meinem Abi herausstellt, dass genau dieser Punkt zu einer bessern Note fehlt, könnte ich dann immernoch Widerspruch einlegen?

Ich besuche die Sek 2 eines sächischen Gymnasiums.

Ich danke euch für eure Antworten und wünsche einen frohen Jahreswechsel sowie alles Gute für 2005!
Danny
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Vollstrecker
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 421
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 31.12.04, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wende dich an deinen Beratungslehrer, der kann dir alle deine Fragen beantworten!
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danny
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.12.2004
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31.12.04, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Vollstrecker hat folgendes geschrieben::
Wende dich an deinen Beratungslehrer, der kann dir alle deine Fragen beantworten!


Wie gern ich das getan hätte, nur leider ist der Lehrer bei dem ich besagte Klausur geschrieben habe mein Beratungslehrer. Auf meine Frage, wie ich Widerspruch einzulegen hätte hieß es nur "Informieren Sie sich halt selbst!". Mein Tutor konnte mir leider auf obige Fragen auch nicht weiterhelfen.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 01.01.05, 12:48    Titel: Re: Widerspruch gegen Klausurnote Antworten mit Zitat

> Nun möchte ich Widerspruch gegen diese Note einreichen. Allerdings ist mir noch einiges unklar.

Die grundlegende Problematik haben wir doch hier schon mal erläutert:
eine einzelne Klausur ist kein Verwaltungsakt und daher nicht i.S.d. Verwaltungsrechts anfechtbar - das wäre nur ein Zeugnis (in das die Klausurnote eingeflossen ist).

Dennoch können Sie natürlich "informell" versuchen, gegen die Note vorzugehen.

> - An wen muss ich den Widerspruch richten (an meinen Lehrer / die Schule / den Direktor)?

An die Schule, vertreten durch den Direktor.

> - Gibt es durch den WIderspruch irgendwas zu verlieren / Können mir besondere Kosten entstehen?

Nö.

> - Welche möglichen Reaktionen gibt es seitens der Schule auf den Widerspruch?

Stattgeben, ablehnen, ignorieren.

> - Muss ich im Widerspruch die genaue Klausuraufgabe mit meiner Lösung erläutern oder reicht die allgemeine Aussage, dass ich die Bewertung der Klausur für falsch halte?

Da es sich wie gesagt nicht um einen formalen Anspruch auf Prüfung der Bewertung handelt (dann würde ein formloser Widerspruch ausreichen), empfiehlt es sich, die Einwendungen möglichst detailliert zu begründen.

> - Welche Frist gilt für den Widerspruch? Ich habe etwas von 1 Jahr nach Rückgabe gehört. Wenn sich nächsten Sommer bei meinem Abi herausstellt, dass genau dieser Punkt zu einer bessern Note fehlt, könnte ich dann immernoch Widerspruch einlegen?

Möglich. Allerdings ist zu bedenken, daß Sie u.U. mit einem solchen informellen Widerspruch wie oben durchaus Erfolg haben können - ein formeller Widerspruch gegen das Abi-Zeugnis oder gar eine Klage auf dem Verwaltungsgerichtsweg dauert ihre Zeit, und ob es Ihnen dann noch etwas nützt, wenn Sie nach 1 oder 1,5 Jahren recht bekommen und Ihr Zeugnis korrigiert wird, ist noch die Frage.

Am besten mit Lehrer und Direktor zusammensetzen und die Sache "unjuristisch" zu klären versuchen.
Wenn der betroffene Lehrer selbst der Vertrauenslehrer ist, sollte dieser auch einen Stellvertreter haben - gerade für solche Fälle, in denen der Vertrauenslehrer Partei im Streit ist -, den man hinzuziehen kann.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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