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Verfasst am: 07.08.07, 15:44 Titel: Anlage U - Sonderausgaben/Realsplitting
folgender angenommen Fall:
Mann A und Frau B geschieden, A zahlt Unterhalt und erklärt sich aus div.Gründen bereit, weitere zwei Jahre nach Wiederverheiratung von B Unterhalt zu zahlen. Könnte A dann weiterhin die Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben in der Anlage U absetzen und B hätte diese weiterhin als Einnahmen zu versteuern? Oder würde das nach Wiederverheiratung von B nicht mehr gehen ?
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