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Anlage U - Sonderausgaben/Realsplitting

 
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Toni42
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 07.08.07, 15:44    Titel: Anlage U - Sonderausgaben/Realsplitting Antworten mit Zitat

folgender angenommen Fall:

Mann A und Frau B geschieden, A zahlt Unterhalt und erklärt sich aus div.Gründen bereit, weitere zwei Jahre nach Wiederverheiratung von B Unterhalt zu zahlen. Könnte A dann weiterhin die Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben in der Anlage U absetzen und B hätte diese weiterhin als Einnahmen zu versteuern? Oder würde das nach Wiederverheiratung von B nicht mehr gehen ?


Für Infos wäre ich dankbar

mfg
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 07.08.07, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

kein Problem, das geht ohne Probleme.
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Toni42
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 08.08.07, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die Antwort
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Toni42
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 08.08.07, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

gibt es dafür irgendwelche Gesetzestexte oder Paragraphen wo dies einschlägig geregelt ist ? Vielen Dank

mfg
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 08.08.07, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Sagen wir mal so:

Es steht nirgends, dass es nicht geht, daher geht's eben.....
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