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A leiht sich bei der Bank Geld um es seinen Freund B des Firma (eine GmbH an der auch A beteiligt ist) dringend Geld benötigt zu verleihen. Kann A die Bankzinsen mit den Zinserträgen verrechnen und kommt in diesem Fall das Halbeinkünfte Verfahren nicht zum tragen? _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Kann A die Bankzinsen mit den Zinserträgen verrechnen?
Ich denke, ja.
Chess45 hat folgendes geschrieben::
kommt in diesem Fall das Halbeinkünfte Verfahren nicht zum tragen?
Bei Zinserträgen nein, wenn ich mich richtig erinnere, bei Ausschüttungen der GmbH ja (§ 3 Nr. 40 d EStG). Wenn A als Mitunternehmer anzusehen ist, wieder nein. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
A leiht sich bei der Bank Geld um es seinen Freund B des Firma (eine GmbH an der auch A beteiligt ist) dringend Geld benötigt zu verleihen. Kann A die Bankzinsen mit den Zinserträgen verrechnen und kommt in diesem Fall das Halbeinkünfte Verfahren nicht zum tragen?
Nein, auch das geht nicht.
Einnahmen und Ausgaben sind fein säuberlich getrennt zu betrachten.
Möglicherweise kann aber so das Halbeinkünfteverfahren vermieden werden, wenn ein ordentlicher Darlehenvertrag zwischen A und B existiert.
Ich möchte aber vorsichtshalber auf § 42 AO hinweisen.
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