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Zinsdifferenzgeschäfte

 
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 05.08.07, 21:49    Titel: Zinsdifferenzgeschäfte Antworten mit Zitat

A leiht sich bei der Bank Geld um es seinen Freund B des Firma (eine GmbH an der auch A beteiligt ist) dringend Geld benötigt zu verleihen. Kann A die Bankzinsen mit den Zinserträgen verrechnen und kommt in diesem Fall das Halbeinkünfte Verfahren nicht zum tragen?
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Hans-Jürgen
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 06.08.07, 00:32    Titel: Re: Zinsdifferenzgeschäfte Antworten mit Zitat

Hallo,
Chess45 hat folgendes geschrieben::
Kann A die Bankzinsen mit den Zinserträgen verrechnen?
Ich denke, ja.
Chess45 hat folgendes geschrieben::
kommt in diesem Fall das Halbeinkünfte Verfahren nicht zum tragen?
Bei Zinserträgen nein, wenn ich mich richtig erinnere, bei Ausschüttungen der GmbH ja (§ 3 Nr. 40 d EStG). Wenn A als Mitunternehmer anzusehen ist, wieder nein.
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 06.08.07, 05:15    Titel: Re: Zinsdifferenzgeschäfte Antworten mit Zitat

Chess45 hat folgendes geschrieben::
A leiht sich bei der Bank Geld um es seinen Freund B des Firma (eine GmbH an der auch A beteiligt ist) dringend Geld benötigt zu verleihen. Kann A die Bankzinsen mit den Zinserträgen verrechnen und kommt in diesem Fall das Halbeinkünfte Verfahren nicht zum tragen?

Nein, auch das geht nicht.

Einnahmen und Ausgaben sind fein säuberlich getrennt zu betrachten.

Möglicherweise kann aber so das Halbeinkünfteverfahren vermieden werden, wenn ein ordentlicher Darlehenvertrag zwischen A und B existiert.

Ich möchte aber vorsichtshalber auf § 42 AO hinweisen.
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 06.08.07, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Danke
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Hans-Jürgen
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